Fahrmanöver beginnen mit Beobachtung
Fahrmanöver verändern deine Position im Verkehrsraum. Dazu gehören Anfahren, Einfahren, Ausscheren, Überholen, Vorbeifahren, Fahrstreifenwechsel, Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Jede dieser Handlungen kann andere Verkehrsteilnehmer überraschen oder ihre Fahrlinie kreuzen.
Deshalb beginnt ein sicheres Fahrmanöver nicht mit Lenken oder Blinken, sondern mit Beobachtung. Du prüfst zuerst, ob das Manöver überhaupt nötig, erlaubt und gefahrlos möglich ist. Danach folgen Spiegel, gegebenenfalls Schulterblick, Fahrtrichtungsanzeiger und passende Geschwindigkeit.
Der offizielle Rahmenplan verlangt ausdrücklich, Gefahren bei Fahrmanövern wahrzunehmen und verantwortungsvoll zu entscheiden, ob ein Manöver durchgeführt oder besser unterlassen wird.
Praxisbeispiel: Du möchtest an einem Lieferwagen vorbeifahren. Gegenverkehr ist noch weit entfernt, aber ein Radfahrer nähert sich hinter dir. Du wartest mit dem Ausscheren, bis der rückwärtige Raum frei ist.
Merke: Erst beobachten, dann entscheiden, dann handeln.
Anfahren vom Fahrbahnrand
Wer vom Fahrbahnrand anfährt, muss nach § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Das bedeutet: Der fließende Verkehr hat gegenüber deinem Anfahrvorgang besonderen Schutz.
Vor dem Anfahren beobachtest du den rückwärtigen Verkehr über Spiegel und Schulterblick. Du kündigst das Anfahren rechtzeitig und deutlich mit dem Fahrtrichtungsanzeiger an. Erst wenn die Lücke groß genug ist, fährst du zügig und kontrolliert an.
Besonders gefährlich sind Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeuge, die seitlich neben deinem Fahrzeug vorbeifahren können.
Praxisbeispiel: Du stehst rechts am Fahrbahnrand. Im linken Außenspiegel ist kein Fahrzeug sichtbar, im Schulterblick aber ein Radfahrer. Du wartest.
Merke: Beim Anfahren darf niemand gefährdet werden.
Einfahren aus Grundstücken und anderen Bereichen
Beim Einfahren aus einem Grundstück, einer Fußgängerzone, einem verkehrsberuhigten Bereich, von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein musst du eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen.
Diese Regel ist strenger als normales „rechts vor links“. Du hast nicht einfach deshalb Vorfahrt, weil von rechts niemand kommt. Fußgänger, Radfahrende und Fahrzeuge auf der Straße müssen sicher weiterfahren können.
Wenn die Sicht eingeschränkt ist, tastest du dich langsam vor. Erforderlichenfalls musst du dich einweisen lassen.
Praxisbeispiel: Du fährst rückwärts aus einer Grundstückseinfahrt auf einen Geh- und Radweg. Eine Begleitperson kann nötig sein, wenn du den Seitenraum nicht ausreichend einsehen kannst.
Merke: Grundstück, abgesenkter Bordstein, verkehrsberuhigter Bereich → Gefährdung vollständig ausschließen.
Entscheidungssituationen
Anfahren mit Radfahrer im toten Winkel

Du stehst am rechten Fahrbahnrand und willst anfahren. Im Außenspiegel ist niemand zu sehen, neben dir fährt aber ein Radfahrer.
Richtig handeln: Warten; Schulterblick durchführen und den Radfahrer vorbeifahren lassen.
Begründung: Beim Anfahren muss eine Gefährdung ausgeschlossen werden.
Grundstück mit Radweg

Du willst aus einer Einfahrt über einen Radweg auf die Straße fahren.
Richtig handeln: Vor dem Radweg warten, Radverkehr vollständig durchlassen.
Begründung: Beim Einfahren aus Grundstücken darf niemand gefährdet werden.