Teste dein Wissen über die Verkehrszeichen in Deutschland. Pro Durchgang werden 30 zufällige Zeichen abgefragt.
Zeichen 101 – Gefahrstelle. Warnt vor: Gefahrstelle. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 102 – Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts. Warnt vor: Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 103 – Kurve. Warnt vor: Kurve. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 105 – Doppelkurve. Warnt vor: Doppelkurve. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 108 – Gefälle. Warnt vor: Gefälle. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 110 – Steigung. Warnt vor: Steigung. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 112 – Unebene Fahrbahn. Warnt vor: Unebene Fahrbahn. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 114 – Schleuder- oder Rutschgefahr. Warnt vor: Schleuder- oder Rutschgefahr. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 117 – Seitenwind. Warnt vor: Seitenwind. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 120 – Verengte Fahrbahn. Warnt vor: Verengte Fahrbahn. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 121 – Einseitig verengte Fahrbahn. Warnt vor: Einseitig verengte Fahrbahn. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 123 – Arbeitsstelle. Warnt vor: Arbeitsstelle. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 124 – Stau. Warnt vor: Stau. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 125 – Gegenverkehr. Warnt vor: Gegenverkehr. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 131 – Lichtzeichenanlage. Warnt vor: Lichtzeichenanlage. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 133 – Fußgänger. Warnt vor: Fußgänger. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 136 – Kinder. Warnt vor: Kinder. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 138 – Radverkehr. Warnt vor: Radverkehr. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 142 – Wildwechsel. Warnt vor: Wildwechsel. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 151 – Bahnübergang. Warnt vor: Bahnübergang. Aufmerksamkeit erhöhen, Geschwindigkeit und Abstand an die angekündigte Gefahr anpassen.
Zeichen 156 – Bahnübergang mit dreistreifiger Bake. Bahnübergang mit dreistreifiger Bake; grundsätzlich etwa 240 m vor dem Übergang. Geschwindigkeit früh anpassen und Bahnübergang beobachten.
Zeichen 159 – Zweistreifige Bake. Zweistreifige Bake; grundsätzlich etwa 160 m vor dem Bahnübergang. Weiter Geschwindigkeit und Beobachtung anpassen.
Zeichen 162 – Einstreifige Bake. Einstreifige Bake; grundsätzlich etwa 80 m vor dem Bahnübergang. Bremsbereit und mit vollständig freiem Räumbereich an den Übergang heranfahren.
Zeichen 201 – Andreaskreuz. Schienenverkehr hat Vorrang; zusätzlich gelten besondere Halt- und Parkregeln. Bahnübergang sichern, Signale beachten und nur bei vollständig freiem Räumbereich fahren.
Zeichen 205 – Vorfahrt gewähren. Du musst dem bevorrechtigten Verkehr Vorfahrt gewähren. Geschwindigkeit verringern, Kreuzung beobachten und erforderlichenfalls warten.
Zeichen 206 – Halt. Vorfahrt gewähren. Du musst anhalten und Vorfahrt gewähren. An der Haltlinie vollständig anhalten; ohne Haltlinie an geeigneter Sichtstelle stoppen.
Zeichen 208 – Vorrang des Gegenverkehrs. Du musst dem Gegenverkehr Vorrang gewähren. Vor der Engstelle warten, wenn Gegenverkehr nicht gleichzeitig sicher passieren kann.
Zeichen 209 – Vorgeschriebene Fahrtrichtung. Ordnet die durch „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 211 – Hier vorgeschriebene Fahrtrichtung. Ordnet die durch „Hier vorgeschriebene Fahrtrichtung“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 214 – Geradeaus oder rechts. Ordnet die durch „Geradeaus oder rechts“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 215 – Kreisverkehr. Vorgeschriebene Fahrtrichtung im Kreisverkehr. Rechts herum fahren; zusätzliche Vorfahrtbeschilderung beachten.
Zeichen 220 – Einbahnstraße. Ordnet die durch „Einbahnstraße“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 222 – Vorgeschriebene Vorbeifahrt. Ordnet die durch „Vorgeschriebene Vorbeifahrt“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 223.1 – Seitenstreifen befahren. Ordnet die durch „Seitenstreifen befahren“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 223.2 – Seitenstreifen nicht mehr befahren. Ordnet die durch „Seitenstreifen nicht mehr befahren“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 223.3 – Seitenstreifen räumen. Ordnet die durch „Seitenstreifen räumen“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 224 – Haltestelle. Ordnet die durch „Haltestelle“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 229 – Taxenstand. Ordnet die durch „Taxenstand“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 230 – Ladebereich. Ordnet die durch „Ladebereich“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 237 – Radweg. Ordnet die durch „Radweg“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 238 – Reitweg. Ordnet die durch „Reitweg“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 239 – Gehweg. Ordnet die durch „Gehweg“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 240 – Gemeinsamer Geh- und Radweg. Ordnet die durch „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 241 – Getrennter Rad- und Gehweg. Ordnet die durch „Getrennter Rad- und Gehweg“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 242.1 – Beginn einer Fußgängerzone. Ordnet die durch „Beginn einer Fußgängerzone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 242.2 – Ende einer Fußgängerzone. Ordnet die durch „Ende einer Fußgängerzone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 244.1 – Beginn einer Fahrradstraße. Ordnet die durch „Beginn einer Fahrradstraße“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 244.2 – Ende einer Fahrradstraße. Ordnet die durch „Ende einer Fahrradstraße“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 244.3 – Beginn einer Fahrradzone. Ordnet die durch „Beginn einer Fahrradzone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 244.4 – Ende einer Fahrradzone. Ordnet die durch „Ende einer Fahrradzone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 245 – Bussonderfahrstreifen. Ordnet die durch „Bussonderfahrstreifen“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 250 – Verbot für Fahrzeuge aller Art. Fahrzeuge aller Art dürfen den Verkehrsweg grundsätzlich nicht benutzen. Nicht befahren; Zusatzzeichen auf Ausnahmen prüfen.
Zeichen 251 – Verbot für Kraftwagen. Ordnet die durch „Verbot für Kraftwagen“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 253 – Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t. Ordnet die durch „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 254 – Verbot für Radverkehr. Ordnet die durch „Verbot für Radverkehr“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 255 – Verbot für Krafträder. Ordnet die durch „Verbot für Krafträder“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 259 – Verbot für Fußgänger. Ordnet die durch „Verbot für Fußgänger“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 260 – Verbot für Kraftfahrzeuge. Ordnet die durch „Verbot für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 261 – Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern. Ordnet die durch „Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 262 – Tatsächliche Masse. Ordnet die durch „Tatsächliche Masse“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 263 – Tatsächliche Achslast. Ordnet die durch „Tatsächliche Achslast“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 264 – Tatsächliche Breite. Ordnet die durch „Tatsächliche Breite“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 265 – Tatsächliche Höhe. Ordnet die durch „Tatsächliche Höhe“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 266 – Tatsächliche Länge. Ordnet die durch „Tatsächliche Länge“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 267 – Verbot der Einfahrt. In diese Fahrbahn darf aus dieser Richtung nicht eingefahren werden. Nicht einfahren; Zusatzzeichen auf Ausnahmen prüfen.
Zeichen 268 – Schneeketten vorgeschrieben. Ordnet die durch „Schneeketten vorgeschrieben“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 269 – Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung. Ordnet die durch „Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 270.1 – Beginn einer Umweltzone. Ordnet die durch „Beginn einer Umweltzone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 270.2 – Ende einer Umweltzone. Ordnet die durch „Ende einer Umweltzone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 272 – Verbot des Wendens. Ordnet die durch „Verbot des Wendens“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 273 – Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes. Ordnet die durch „Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 274 – Zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die angegebene Geschwindigkeit ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Ab dem Zeichen höchstens den angegebenen Wert fahren und zusätzlich situationsgerecht langsamer fahren.
Zeichen 274.1 – Beginn einer Geschwindigkeitszone. Ordnet die durch „Beginn einer Geschwindigkeitszone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 274-50 – Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Höchstens 50 km/h fahren und bei schlechter Sicht, Wetter oder Verkehrslage situationsgerecht langsamer fahren.
Zeichen 274.2 – Ende einer Geschwindigkeitszone. Ordnet die durch „Ende einer Geschwindigkeitszone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 274-70 – Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 70 km/h. Höchstens 70 km/h fahren und die Geschwindigkeit zusätzlich an Sicht, Straßenverlauf und Verkehr anpassen.
Zeichen 275 – Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit. Die angegebene Geschwindigkeit ist grundsätzlich die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit. Nicht langsamer fahren, außer Verkehr, Sicht, Wetter oder Straße erfordern es.
Zeichen 276 – Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Ordnet die durch „Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 277 – Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t. Ordnet die durch „Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 277.1 – Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen. Ordnet die durch „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 278 – Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Ordnet die durch „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 279 – Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit. Ordnet die durch „Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 280 – Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art. Ordnet die durch „Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 281 – Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t. Ordnet die durch „Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 281.1 – Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen. Ordnet die durch „Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 282 – Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote. Ordnet die durch „Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 283 – Absolutes Haltverbot. Auf der Fahrbahn darf nicht gehalten werden. Verbotsstrecke und Pfeilrichtung beachten.
Zeichen 286 – Eingeschränktes Haltverbot. Halten grundsätzlich höchstens drei Minuten; Ausnahmen für Ein-/Aussteigen und Be-/Entladen. Nur so lange wie zulässig halten; Ladegeschäft ohne Verzögerung durchführen.
Zeichen 290.1 – Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone. Ordnet die durch „Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 290.2 – Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone. Ordnet die durch „Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 301 – Vorfahrt. Vorfahrt nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. An der nächsten Kreuzung mit Vorfahrt rechnen, danach neu bewerten.
Zeichen 306 – Vorfahrtstraße. Vorfahrtstraße: Vorfahrt besteht bis 205, 206 oder 307. Verlauf und mögliche abknickende Vorfahrt beachten.
Zeichen 307 – Ende der Vorfahrtstraße. Richtzeichen „Ende der Vorfahrtstraße“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 308 – Vorrang vor dem Gegenverkehr. Du hast Vorrang vor dem Gegenverkehr. Trotz Vorrang nur fahren, wenn die Engstelle sicher geräumt werden kann.
Zeichen 310 – Ortstafel – Beginn einer geschlossenen Ortschaft. Richtzeichen „Ortstafel – Beginn einer geschlossenen Ortschaft“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 311 – Ortstafel – Ende einer geschlossenen Ortschaft. Richtzeichen „Ortstafel – Ende einer geschlossenen Ortschaft“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 314 – Parken. Richtzeichen „Parken“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 314.1 – Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone. Richtzeichen „Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 314.2 – Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone. Richtzeichen „Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 315 – Parken auf Gehwegen. Richtzeichen „Parken auf Gehwegen“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 318 – Parkscheibe. Richtzeichen „Parkscheibe“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 325.1 – Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs. Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs mit Schrittgeschwindigkeit und besonderen Fußgänger-/Parkregeln. Schrittgeschwindigkeit; Fußgänger nicht gefährden/behindern; nur auf markierten Flächen parken.
Zeichen 325.2 – Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs. Richtzeichen „Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 327 – Tunnel. Richtzeichen „Tunnel“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 328 – Nothalte- und Pannenbucht. Richtzeichen „Nothalte- und Pannenbucht“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 330.1 – Autobahn. Ab hier gelten die besonderen Regeln für Autobahnen. Nur mit zulässigem Fahrzeug einfahren und Autobahnregeln beachten.
Zeichen 330.2 – Ende der Autobahn. Richtzeichen „Ende der Autobahn“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 331.1 – Kraftfahrstraße. Ab hier gelten die besonderen Regeln für Kraftfahrstraßen. Nur mit zulässigem Fahrzeug benutzen und Kraftfahrstraßenregeln beachten.
Zeichen 331.2 – Ende der Kraftfahrstraße. Richtzeichen „Ende der Kraftfahrstraße“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 333 – Ausfahrt von der Autobahn. Richtzeichen „Ausfahrt von der Autobahn“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 450 – Ankündigungsbake. Richtzeichen „Ankündigungsbake“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 350 – Fußgängerüberweg – Hinweiszeichen. Richtzeichen „Fußgängerüberweg – Hinweiszeichen“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 350.1 – Radschnellweg. Richtzeichen „Radschnellweg“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 350.2 – Ende des Radschnellwegs. Richtzeichen „Ende des Radschnellwegs“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 354 – Wasserschutzgebiet. Richtzeichen „Wasserschutzgebiet“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 356 – Verkehrshelfer. Richtzeichen „Verkehrshelfer“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 357 – Sackgasse. Richtzeichen „Sackgasse“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 358 – Erste Hilfe. Richtzeichen „Erste Hilfe“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 363 – Polizei. Richtzeichen „Polizei“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 385 – Ortshinweistafel. Richtzeichen „Ortshinweistafel“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 386.1 – Touristischer Hinweis. Richtzeichen „Touristischer Hinweis“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 386.2 – Touristische Route. Richtzeichen „Touristische Route“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 386.3 – Touristische Unterrichtungstafel. Richtzeichen „Touristische Unterrichtungstafel“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 390 – Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz. Richtzeichen „Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 391 – Mautpflichtige Strecke. Richtzeichen „Mautpflichtige Strecke“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 392 – Zollstelle. Richtzeichen „Zollstelle“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 393 – Informationstafel an Grenzübergangsstellen. Richtzeichen „Informationstafel an Grenzübergangsstellen“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 394 – Laternenring. Richtzeichen „Laternenring“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 401 – Bundesstraße. Richtzeichen „Bundesstraße“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 405 – Autobahnnummer. Richtzeichen „Autobahnnummer“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 406 – Knotenpunktnummer der Autobahn. Richtzeichen „Knotenpunktnummer der Autobahn“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 410 – Europastraße. Richtzeichen „Europastraße“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 438 – Vorwegweiser. Richtzeichen „Vorwegweiser“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 439 – Vorwegweiser. Richtzeichen „Vorwegweiser“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 440 – Vorwegweiser. Richtzeichen „Vorwegweiser“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 441 – Vorwegweiser. Richtzeichen „Vorwegweiser“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 415 – Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen. Richtzeichen „Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 418 – Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen. Richtzeichen „Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 419 – Pfeilwegweiser auf Straßen geringerer Verkehrsbedeutung. Richtzeichen „Pfeilwegweiser auf Straßen geringerer Verkehrsbedeutung“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 430 – Pfeilwegweiser zur Autobahn. Richtzeichen „Pfeilwegweiser zur Autobahn“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 432 – Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung. Richtzeichen „Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 434 – Tabellenwegweiser. Richtzeichen „Tabellenwegweiser“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 332.1 – Ausfahrt von der Kraftfahrstraße/autobahnähnlichen Straße. Richtzeichen „Ausfahrt von der Kraftfahrstraße/autobahnähnlichen Straße“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 437 – Straßennamensschild. Richtzeichen „Straßennamensschild“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 448 – Ankündigungstafel auf Autobahnen. Richtzeichen „Ankündigungstafel auf Autobahnen“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 448.1 – Autohof. Richtzeichen „Autohof“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 449 – Vorwegweiser auf Autobahnen. Richtzeichen „Vorwegweiser auf Autobahnen“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 332 – Ausfahrttafel auf Autobahnen. Richtzeichen „Ausfahrttafel auf Autobahnen“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 453 – Entfernungstafel. Richtzeichen „Entfernungstafel“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 442 – Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten. Richtzeichen „Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 421 – Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten. Richtzeichen „Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 422 – Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten. Richtzeichen „Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 454 – Umleitungswegweiser. Richtzeichen „Umleitungswegweiser“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 455.1 – Fortsetzung der Umleitung. Richtzeichen „Fortsetzung der Umleitung“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 457.1 – Umleitungsankündigung. Richtzeichen „Umleitungsankündigung“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 458 – Planskizze der Umleitung. Richtzeichen „Planskizze der Umleitung“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 457.2 – Ende der Umleitung. Richtzeichen „Ende der Umleitung“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 455.2 – Ende der Umleitung. Richtzeichen „Ende der Umleitung“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 460 – Bedarfsumleitung. Richtzeichen „Bedarfsumleitung“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 466 – Weiterführende Bedarfsumleitung. Richtzeichen „Weiterführende Bedarfsumleitung“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 467.1 – Umlenkungspfeil. Richtzeichen „Umlenkungspfeil“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 467.2 – Ende einer Streckenempfehlung. Richtzeichen „Ende einer Streckenempfehlung“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 501 – Überleitungstafel. Richtzeichen „Überleitungstafel“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 531 – Einengungstafel. Richtzeichen „Einengungstafel“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 590 – Blockumfahrung. Richtzeichen „Blockumfahrung“; gibt eine wichtige Verkehrsregel oder Orientierung. Bedeutung erkennen und gegebenenfalls die enthaltene verbindliche Regel befolgen.
Zeichen 720 – Grünpfeilschild. Erlaubt das Rechtsabbiegen bei Rot nur nach vollständigem Anhalten und nur, wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Vor dem Abbiegen vollständig anhalten, Verkehr und besonders Fuß-/Radverkehr prüfen und nur bei freier Lage rechts abbiegen.
Zeichen 1000-32 – Radverkehr kreuzt von links und rechts / Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen. Weist auf kreuzenden Radverkehr aus beiden Richtungen oder auf in Gegenrichtung zugelassenen Radverkehr hin. Mit Radverkehr aus beiden Richtungen rechnen und Vorfahrt-/Vorrangregeln entsprechend beachten.
Zeichen 1002-10 – Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen – von unten nach links. Zeigt den Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße von der eigenen Zufahrt nach links. Verlauf der Vorfahrtstraße erkennen, erforderliche Fahrtrichtungsanzeige setzen und andere Verkehrsbeziehungen berücksichtigen.
Zeichen 293 – Fußgängerüberweg. Fahrbahnmarkierung „Fußgängerüberweg“ mit eigener verkehrsrechtlicher Bedeutung. Markierung zusammen mit Schildern und Verkehrslage beachten.
Zeichen 294 – Haltlinie. Haltlinie bezeichnet die Stelle, an der bei Haltgebot gehalten werden muss. Vor der Linie anhalten.
Zeichen 295 – Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung. Durchgehende Linie trennt Fahrstreifen bzw. begrenzt die Fahrbahn; sie darf grundsätzlich nicht überfahren werden. Linie respektieren und Fahrstreifen rechtzeitig wählen.
Zeichen 296 – Einseitige Fahrstreifenbegrenzung. Fahrbahnmarkierung „Einseitige Fahrstreifenbegrenzung“ mit eigener verkehrsrechtlicher Bedeutung. Markierung zusammen mit Schildern und Verkehrslage beachten.
Zeichen 297 – Pfeilmarkierungen. Fahrbahnmarkierung „Pfeilmarkierungen“ mit eigener verkehrsrechtlicher Bedeutung. Markierung zusammen mit Schildern und Verkehrslage beachten.
Zeichen 298 – Sperrfläche. Fahrbahnmarkierung „Sperrfläche“ mit eigener verkehrsrechtlicher Bedeutung. Markierung zusammen mit Schildern und Verkehrslage beachten.
Zeichen 299 – Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote. Fahrbahnmarkierung „Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote“ mit eigener verkehrsrechtlicher Bedeutung. Markierung zusammen mit Schildern und Verkehrslage beachten.
Zeichen 340 – Leitlinie. Leitlinie trennt Fahrstreifen; Überfahren nur, wenn niemand gefährdet wird. Spurführung beachten; Schutzstreifen für Radverkehr nur bei Bedarf überfahren.
Zeichen 341 – Wartelinie. Fahrbahnmarkierung „Wartelinie“ mit eigener verkehrsrechtlicher Bedeutung. Markierung zusammen mit Schildern und Verkehrslage beachten.
Zeichen 342 – Haifischzähne. Fahrbahnmarkierung „Haifischzähne“ mit eigener verkehrsrechtlicher Bedeutung. Markierung zusammen mit Schildern und Verkehrslage beachten.
Zeichen 600 – Absperrschranke. Verkehrseinrichtung „Absperrschranke“ zur Führung, Sicherung oder Kennzeichnung des Verkehrs. Verkehrsführung beachten und gesperrte Flächen freihalten.
Zeichen 605 – Leitbake / Pfeilbake / Schraffenbake. Verkehrseinrichtung „Leitbake / Pfeilbake / Schraffenbake“ zur Führung, Sicherung oder Kennzeichnung des Verkehrs. Verkehrsführung beachten und gesperrte Flächen freihalten.
Zeichen 628 – Leitschwelle. Verkehrseinrichtung „Leitschwelle“ zur Führung, Sicherung oder Kennzeichnung des Verkehrs. Verkehrsführung beachten und gesperrte Flächen freihalten.
Zeichen 629 – Leitbord. Verkehrseinrichtung „Leitbord“ zur Führung, Sicherung oder Kennzeichnung des Verkehrs. Verkehrsführung beachten und gesperrte Flächen freihalten.
Zeichen 610 – Leitkegel. Verkehrseinrichtung „Leitkegel“ zur Führung, Sicherung oder Kennzeichnung des Verkehrs. Verkehrsführung beachten und gesperrte Flächen freihalten.
Zeichen 615 – Fahrbare Absperrtafel. Verkehrseinrichtung „Fahrbare Absperrtafel“ zur Führung, Sicherung oder Kennzeichnung des Verkehrs. Verkehrsführung beachten und gesperrte Flächen freihalten.
Zeichen 616 – Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil. Verkehrseinrichtung „Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil“ zur Führung, Sicherung oder Kennzeichnung des Verkehrs. Verkehrsführung beachten und gesperrte Flächen freihalten.
Zeichen 625 – Richtungstafel in Kurven. Verkehrseinrichtung „Richtungstafel in Kurven“ zur Führung, Sicherung oder Kennzeichnung des Verkehrs. Verkehrsführung beachten und gesperrte Flächen freihalten.
Zeichen 626 – Leitplatte. Verkehrseinrichtung „Leitplatte“ zur Führung, Sicherung oder Kennzeichnung des Verkehrs. Verkehrsführung beachten und gesperrte Flächen freihalten.
Zeichen 627 – Leitmal. Verkehrseinrichtung „Leitmal“ zur Führung, Sicherung oder Kennzeichnung des Verkehrs. Verkehrsführung beachten und gesperrte Flächen freihalten.
Zeichen 620 – Leitpfosten. Verkehrseinrichtung „Leitpfosten“ zur Führung, Sicherung oder Kennzeichnung des Verkehrs. Verkehrsführung beachten und gesperrte Flächen freihalten.
Zeichen 630 – Parkwarntafel. Verkehrseinrichtung „Parkwarntafel“ zur Führung, Sicherung oder Kennzeichnung des Verkehrs. Verkehrsführung beachten und gesperrte Flächen freihalten.
Statistik-Cookies? Mit deiner Einwilligung nutzen wir Google Analytics, um zu verstehen, welche Inhalte beim Lernen helfen. Ohne Einwilligung werden keine Statistikdaten erhoben. Mehr in der Datenschutzerklärung