ASF, FES, Sicherheitstraining und Eco-Training

Lernfolien

Lektion Klasse B•4 Min. Lesezeit•Stand: 04.10.2026

Aufbauseminar für Fahranfänger

Bei bestimmten Zuwiderhandlungen in der Probezeit ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an. Nach § 2a StVG ist die erste Stufe erreicht, wenn eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende relevante Zuwiderhandlungen rechtskräftig geworden sind. Die Probezeit verlängert sich dann grundsätzlich um zwei Jahre.

Das normale Aufbauseminar nach § 35 FeV besteht grundsätzlich aus vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten in zwei bis vier Wochen. Zwischen erster und zweiter Sitzung findet eine Fahrprobe statt.

Ziel ist nicht bloß zusätzliche Theorie. Ursachen problematischen Verhaltens sollen erkannt, Risikobewusstsein und Gefahrenerkennung verbessert werden.

Merke: Aufbauseminar = verhaltensorientierte Nachschulung nach relevanten Probezeitverstößen.

Besonderes Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung

Für bestimmte Alkohol- oder Rauschmittelverstöße in der Probezeit ist ein besonderes Aufbauseminar vorgesehen. § 36 FeV sieht dafür ein Vorgespräch und grundsätzlich drei Sitzungen von jeweils 180 Minuten in zwei bis vier Wochen sowie Kursaufgaben vor.

Kommt es nach einem absolvierten Aufbauseminar erneut zu einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden relevanten Zuwiderhandlungen, folgt nach § 2a StVG eine schriftliche Verwarnung. Dabei wird eine verkehrspsychologische Beratung innerhalb von zwei Monaten nahegelegt.

Diese Beratung soll Ursachen problematischen Verkehrsverhaltens sichtbar machen und konkrete Wege zur Veränderung entwickeln.

Merke: Nicht jede Hilfe hat denselben Auslöser und nicht jede ist freiwillig.

Fahreignungsseminar im Punktesystem

Das Fahreignungsseminar gehört zum Fahreignungs-Bewertungssystem. Es besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil und soll sicherheitsrelevante Verhaltensmängel erkennen und abbauen.

Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten kann durch freiwillige Teilnahme und rechtzeitige Vorlage der Bescheinigung ein Punkt abgezogen werden. Dieser Punktabzug ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Bei 6 oder 7 Punkten kann das Seminar weiterhin zur Verbesserung des Verhaltens sinnvoll sein, ein Punktabzug wird dafür aber nicht gewährt.

Merke: Fahreignungsseminar ist nicht dasselbe wie das Probezeit-Aufbauseminar.

Erfahrungsaustausch für Fahranfänger

Der offizielle Rahmenplan nennt den Erfahrungsaustausch für Fahranfänger ausdrücklich als Lernhilfe. Dabei geht es darum, typische Situationen gemeinsam zu analysieren und voneinander zu lernen.

Nützlich sind konkrete Fragen: Welche Situation war schwierig? Welche Gefahr wurde zu spät erkannt? Welche Lösung hat funktioniert? Was würde man beim nächsten Mal früher tun?

Ein Erfahrungsaustausch ersetzt keine Verkehrsregel und keine Fahrstunde. Er kann aber helfen, seltene Erfahrungen schneller verfügbar zu machen.

Merke: Gute Erfahrungen werden geteilt und kritisch geprüft, nicht einfach kopiert.

Sicherheitstraining

Ein Sicherheitstraining bietet die Möglichkeit, Fahrverhalten in kontrollierter Umgebung zu erleben. Typische Lernziele sind Blickführung, Bremsen, Ausweichen, Fahrzeugreaktionen und das Erkennen physikalischer Grenzen.

Entscheidend ist die richtige Schlussfolgerung: Ein Training soll nicht dazu führen, anschließend schneller oder riskanter zu fahren. Es soll zeigen, wie klein Sicherheitsreserven in Grenzsituationen werden können.

Merke: Sicherheitstraining verbessert Verständnis – es verschiebt nicht die Physik.

Kurse zur umweltschonenden Fahrweise

Der Rahmenplan nennt auch Kurse zur umweltschonenden Fahrweise. Dabei können vorausschauendes Fahren, gleichmäßige Geschwindigkeit, unnötige Beschleunigungen, Energieverbrauch und sinnvolle Nutzung moderner Antriebssysteme praktisch vertieft werden.

Umweltschonendes Fahren ist kein getrenntes Ziel von Verkehrssicherheit. Wer weit voraus beobachtet, früh Gas wegnimmt und unnötiges starkes Beschleunigen vermeidet, fährt häufig zugleich ruhiger und planbarer.

Merke: Gute Fahrplanung kann Sicherheit und Energieeffizienz gleichzeitig verbessern.

Entscheidungssituationen

Erster A-Verstoß in Probezeit

Erster A-Verstoß in Probezeit

In der Probezeit wird eine schwerwiegende relevante Zuwiderhandlung rechtskräftig.

Richtig handeln: Mit einer Anordnung zum Aufbauseminar rechnen und fristgerecht teilnehmen.

Begründung: § 2a StVG sieht bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen die erste Maßnahmenstufe vor.

Alkoholverstoß in Probezeit

Alkoholverstoß in Probezeit

Ein Fahranfänger muss wegen eines einschlägigen Alkohol- oder Rauschmittelverstoßes an einem Seminar teilnehmen.

Richtig handeln: Das hierfür vorgesehene besondere Aufbauseminar absolvieren.

Begründung: § 36 FeV ordnet bestimmte Alkohol-/Rauschmittelfälle dem besonderen Aufbauseminar zu.

Weiterer Verstoß nach Aufbauseminar

Weiterer Verstoß nach Aufbauseminar

Nach abgeschlossenem Aufbauseminar folgt erneut eine schwerwiegende relevante Zuwiderhandlung.

Richtig handeln: Schriftliche Verwarnung ernst nehmen; angebotene verkehrspsychologische Beratung nutzen.

Begründung: Die zweite Stufe sieht Verwarnung und Empfehlung einer Beratung vor.

Drei Punkte und Lernbereitschaft

Drei Punkte und Lernbereitschaft

Du hast 3 Punkte und möchtest dein Verhalten verbessern.

Richtig handeln: Fahreignungsseminar kann freiwillig besucht werden; bei Erfüllung der Voraussetzungen ist ein Punktabzug möglich.

Begründung: Bei 1–5 Punkten kann freiwillige Teilnahme einen Punkt abbauen.

Sechs Punkte und Punktabbau erwartet

Sechs Punkte und Punktabbau erwartet

Du hast 6 Punkte und erwartest durch ein Fahreignungsseminar einen Punkt weniger.

Richtig handeln: Seminar kann sinnvoll sein, aber keinen Punktabzug erwarten.

Begründung: Ab 6 Punkten wird für das Seminar kein Punktabzug gewährt.

Sicherheitstraining macht übermütig

Sicherheitstraining macht übermütig

Nach einem Sicherheitstraining glaubst du, Grenzsituationen nun immer beherrschen zu können.

Richtig handeln: Training als Verständnis der Grenzen nutzen, nicht als Erlaubnis für mehr Risiko.

Begründung: Physikalische Grenzen bleiben bestehen.

Energiesparen durch spätes Bremsen

Energiesparen durch spätes Bremsen

Du willst Kraftstoff sparen und fährst deshalb sehr dicht auf, um im Windschatten zu bleiben.

Richtig handeln: Ausreichenden Sicherheitsabstand halten; Energieeffizienz nie gegen Sicherheit ausspielen.

Begründung: Umweltschonendes Fahren muss mit Verkehrssicherheit vereinbar sein.

Quellen

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