Beleuchtung: sehen und gesehen werden
Beleuchtung dient nicht nur dazu, selbst mehr zu sehen. Sie macht dein Fahrzeug auch für andere rechtzeitig erkennbar. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, müssen die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen benutzt werden. Sie dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
Vor Fahrtbeginn prüfst du deshalb besonders bei Dunkelheit, Regen oder Winterwetter, ob Scheinwerfer, Schlussleuchten und Kennzeichenbeleuchtung funktionieren und sauber sind.
Praxisbeispiel: Nach einer Fahrt auf salznasser Straße sind die Scheinwerfer stark verschmutzt. Vor der Nachtfahrt reinigst du sie, weil die Lichtleistung und Erkennbarkeit deutlich leiden können.
Merke: Beleuchtung muss funktionieren, sauber und zur Situation passend eingeschaltet sein.
Abblendlicht und Tagfahrlicht
Abblendlicht ist bei Dämmerung, Dunkelheit und bei entsprechend schlechten Sichtverhältnissen erforderlich. Behindern Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, muss auch am Tag mit Abblendlicht gefahren werden.
Tagfahrlicht ist für die Sichtbarkeit am Tag gedacht. Es ersetzt bei Dunkelheit oder erheblich eingeschränkter Sicht nicht das vorgeschriebene Abblendlicht. Bei vielen Fahrzeugen leuchten mit Tagfahrlicht die hinteren Schlussleuchten nicht in derselben Weise wie bei Abblendlicht.
Praxisbeispiel: Bei starkem Regen zeigt das Kombiinstrument helles Tagfahrlicht an. Du schaltest trotzdem Abblendlicht ein.
Merke: Schlechte Sicht am Tag kann Abblendlicht verlangen.
Fernlicht richtig benutzen
Fernlicht verbessert die Sichtweite auf dunklen Straßen, darf aber andere nicht blenden. Auf Straßen mit durchgehender und ausreichender Beleuchtung darf nicht mit Fernlicht gefahren werden.
Du musst rechtzeitig abblenden, wenn Gegenverkehr kommt, ein Fahrzeug mit geringem Abstand vor dir fährt oder die Verkehrssicherheit es sonst erfordert. Dazu können auch Personen oder Tiere am Straßenrand gehören.
Wenn das Abblenden deine Sichtweite deutlich verringert, musst du die Geschwindigkeit entsprechend reduzieren.
Merke: Mehr Licht ist nur dann sicher, wenn niemand geblendet wird.
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
Nebelscheinwerfer dürfen nach § 17 StVO nur benutzt werden, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Die Nebelschlussleuchte ist noch strenger geregelt: Sie darf nur bei Nebel und einer Sichtweite unter 50 m benutzt werden.
Bei Sichtweiten unter 50 m durch Nebel gilt zugleich die bekannte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; häufig ist noch langsameres Fahren nötig.
Schaltet sich die Nebelschlussleuchte bei besserer Sicht nicht automatisch ab, musst du sie selbst ausschalten, damit nachfolgende Fahrer nicht geblendet werden.
Merke: Nebelschlussleuchte: nur Nebel + Sichtweite unter 50 m.
Entscheidungssituationen
Starker Regen am Tag

Starker Regen behindert die Sicht, dein Fahrzeug fährt nur mit Tagfahrlicht.
Richtig handeln: Abblendlicht einschalten.
Begründung: Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen ist auch tagsüber Abblendlicht vorgeschrieben.
Gegenverkehr bei Fernlicht

Auf dunkler Landstraße kommt dir ein Fahrzeug entgegen.
Richtig handeln: Rechtzeitig abblenden und nötigenfalls langsamer fahren.
Begründung: Fernlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden.
Nebelschlussleuchte bei 80 m Sicht

Im Nebel beträgt die Sichtweite ungefähr 80 m.
Richtig handeln: Nebelschlussleuchte nicht einschalten.
Begründung: Sie darf nur bei Nebel und Sichtweite unter 50 m benutzt werden.
Nebelschlussleuchte bei 40 m Sicht

Dichter Nebel, Sichtweite etwa 40 m.
Richtig handeln: Nebelschlussleuchte darf benutzt werden; Geschwindigkeit höchstens 50 km/h und situationsgerecht reduzieren.
Begründung: Voraussetzungen für Nebelschlussleuchte sind erfüllt.