Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, Probezeit und Fahrerlaubnisentzug

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Lektion Klasse B•4 Min. Lesezeit•Stand: 04.10.2026

Verwarnung, Bußgeld, Fahrverbot und Strafe unterscheiden

Verkehrsverstöße können sehr unterschiedliche Folgen haben. Leichtere Ordnungswidrigkeiten können mit einer Verwarnung geahndet werden. Schwerere Ordnungswidrigkeiten führen zu einem Bußgeldbescheid und können zusätzlich Punkte oder ein Fahrverbot nach sich ziehen.

Straftaten werden dagegen strafrechtlich verfolgt und können Geld- oder Freiheitsstrafe sowie fahrerlaubnisrechtliche Folgen haben.

Merke: Nicht jede Verkehrsverletzung hat dieselbe rechtliche Qualität.

Fahrverbot ist nicht Fahrerlaubnisentzug

Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt. Nach § 25 StVG kann es bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich für ein bis drei Monate angeordnet werden. Während dieser Zeit darfst du die betroffenen Kraftfahrzeuge nicht führen.

Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt dagegen die Fahrerlaubnis. Nach einer Entziehung bekommst du das Recht zum Führen nicht einfach automatisch nach Ablauf einiger Wochen zurück; eine Neuerteilung kann erforderlich sein.

Merke: Fahrverbot = zeitweise nicht fahren. Entziehung = Fahrerlaubnis erlischt.

Fahreignungsregister und Punkte: 1, 2 oder 3 Punkte

Im Fahreignungs-Bewertungssystem werden relevante Verstöße je nach Schwere mit einem, zwei oder drei Punkten bewertet.

Ein Punkt betrifft verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten. Zwei Punkte gibt es für besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte Straftaten. Drei Punkte betreffen Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine entsprechende Sperre angeordnet wurde.

Merke: Je schwerer der relevante Verstoß, desto höher die Punktebewertung.

Punktestufen: 1–3, 4–5, 6–7, ab 8

Das Fahreignungs-Bewertungssystem arbeitet stufenweise. Bei 1 bis 3 Punkten erfolgt eine Vormerkung. Bei 4 oder 5 Punkten folgt eine schriftliche Ermahnung. Bei 6 oder 7 Punkten folgt eine Verwarnung. Bei 8 oder mehr Punkten gilt der Fahrerlaubnisinhaber im System als ungeeignet; die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.

Die Stufen sollen frühzeitig auf wiederholtes Fehlverhalten reagieren und nicht erst bei der letzten Grenze.

Merke: 4–5 Ermahnung, 6–7 Verwarnung, ab 8 Entziehung.

Probezeit: A- und B-Verstöße

Für Fahranfänger gelten Verstöße in der Probezeit zusätzlich nach dem Probezeitsystem. Anlage 12 FeV unterscheidet schwerwiegende und weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, meist als A- und B-Verstöße bezeichnet.

Eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen können die erste Maßnahme nach § 2a StVG auslösen: Anordnung eines Aufbauseminars. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Merke: Punktesystem und Probezeitsystem können parallel wirken.

Weitere Probezeitstufen

Nach Teilnahme am Aufbauseminar führt eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit zur schriftlichen Verwarnung; dabei wird eine verkehrspsychologische Beratung nahegelegt.

Kommt danach innerhalb der maßgeblichen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen hinzu, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Wer einer angeordneten Teilnahme am Aufbauseminar nicht fristgerecht nachkommt, muss ebenfalls mit der Entziehung rechnen.

Merke: Probezeitmaßnahmen eskalieren stufenweise.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnisbehörde muss die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis.

Auch ein Strafgericht kann bei bestimmten Straftaten die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich aus der Tat die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt. Bei bestimmten Verkehrsdelikten sieht § 69 StGB regelmäßig eine solche Ungeeignetheit als gegeben an.

Merke: Entziehung betrifft die Fahrerlaubnis selbst, nicht nur das Dokument.

Entscheidungssituationen

4 Punkte

4 Punkte

Ein Fahrer erreicht 4 Punkte im Fahreignungs-Bewertungssystem.

Richtig handeln: Mit einer schriftlichen Ermahnung rechnen.

Begründung: 4–5 Punkte lösen die Ermahnungsstufe aus.

6 Punkte

6 Punkte

Ein Fahrer erreicht 6 Punkte.

Richtig handeln: Mit einer schriftlichen Verwarnung rechnen.

Begründung: 6–7 Punkte entsprechen der Verwarnungsstufe.

8 Punkte

8 Punkte

Ein Fahrer erreicht 8 Punkte.

Richtig handeln: Fahrerlaubnis wird nach dem Bewertungssystem entzogen.

Begründung: Ab 8 Punkten gilt der Fahrer im System als ungeeignet.

A-Verstoß in Probezeit

A-Verstoß in Probezeit

Ein Fahranfänger begeht innerhalb der Probezeit einen schwerwiegenden A-Verstoß.

Richtig handeln: Mit Anordnung eines Aufbauseminars und Verlängerung der Probezeit rechnen.

Begründung: Ein schwerwiegender Verstoß löst die erste Probezeitmaßnahme aus.

Zwei B-Verstöße

Zwei B-Verstöße

Ein Fahranfänger begeht zwei weniger schwerwiegende B-Verstöße.

Richtig handeln: Mit derselben ersten Probezeitmaßnahme wie bei einem A-Verstoß rechnen.

Begründung: Zwei weniger schwerwiegende Verstöße lösen die Maßnahme aus.

Fahrverbot oder Entziehung?

Fahrverbot oder Entziehung?

Eine rechtskräftige Bußgeldentscheidung enthält ein zweimonatiges Fahrverbot.

Richtig handeln: Nach Ablauf des Fahrverbots besteht die Fahrerlaubnis grundsätzlich weiter; nicht mit Entziehung verwechseln.

Begründung: Fahrverbot ist zeitlich begrenzt.

Quellen

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