Dooring, Fahrzeug sichern, Panne und Abschleppen

Lernfolien

Lektion Klasse B•5 Min. Lesezeit•Stand: 04.10.2026

Sicheres Ein- und Aussteigen: Dooring vermeiden

Wer ein- oder aussteigt, muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Besonders gefährdet sind Radfahrende und E-Scooter, die seitlich an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren.

Vor dem Öffnen einer Tür kontrollierst du Spiegel und Seitenraum. Der sogenannte Dutch Reach – Öffnen der Tür mit der weiter entfernten Hand – kann helfen, den Oberkörper zu drehen und den rückwärtigen Bereich besser zu sehen. Er ist eine praktische Methode, nicht die gesetzliche Definition der Sorgfaltspflicht.

Auch Mitfahrende sollten vor dem Aussteigen auf Rad- und Fußverkehr achten.

Merke: Tür erst öffnen, wenn niemand gefährdet wird.

Fahrzeug beim Verlassen sichern

Wer das Fahrzeug verlässt, muss Maßnahmen treffen, um Unfälle und Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind außerdem gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

In der Praxis bedeutet das unter anderem: Fahrzeug zuverlässig gegen Wegrollen sichern, Motor abstellen, Zündung beziehungsweise Startsystem sichern und das Fahrzeug entsprechend seiner Technik verriegeln. An Steigungen oder Gefällen ist die Wegrollsicherung besonders wichtig.

Lass Kinder, Tiere oder schutzbedürftige Personen nicht in gefährlichen Situationen im Fahrzeug zurück.

Merke: Parken endet nicht mit dem Abstellen – das Fahrzeug muss sicher zurückgelassen werden.

Panne: liegen gebliebenes Fahrzeug absichern

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug dort liegen, wo es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach stellst du mindestens ein auffällig warnendes Zeichen in ausreichender Entfernung auf. Bei schnellem Verkehr nennt § 15 StVO etwa 100 m.

Sicherheit geht vor: Verlasse das Fahrzeug nur, wenn das gefahrlos möglich ist, und halte dich möglichst außerhalb gefährlicher Fahrbereiche auf.

Merke: Warnblinklicht zuerst, dann Warnzeichen in ausreichender Entfernung.

Warndreieck und Warnweste im Pkw

In einem Pkw muss mindestens ein Warndreieck mitgeführt werden. Außerdem ist für Pkw mindestens eine Warnweste vorgeschrieben, die den genannten Normanforderungen entsprechen muss.

Warneinrichtungen müssen betriebsfertig sein. In einer echten Pannensituation ist es sinnvoll, die Warnweste anzulegen, bevor du dich in einen gefährlichen Verkehrsbereich begibst.

Merke: Pkw: Warndreieck + mindestens eine vorgeschriebene Warnweste.

Abschleppen: Autobahn, Warnblinklicht und Krafträder

Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs musst du die Autobahn an der nächsten Ausfahrt verlassen. Ein außerhalb der Autobahn liegen gebliebenes Fahrzeug darf beim Abschleppen nicht auf die Autobahn gezogen werden.

Während des Abschleppens müssen beide Fahrzeuge Warnblinklicht einschalten. Krafträder dürfen nach § 15a StVO nicht abgeschleppt werden.

Für die Fahrerlaubnis genügt beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs die Fahrerlaubnis für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs.

Merke: Autobahnpanne → nächste Ausfahrt; außerhalb → nicht auf Autobahn; beide Warnblinker.

Abschleppseil, Abschleppstange, Anschleppen und Schleppen

Bei Abschleppseil oder Abschleppstange darf der lichte Abstand zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug höchstens 5 m betragen. Seil oder Stange müssen ausreichend erkennbar gemacht werden, zum Beispiel durch einen roten Lappen.

Abschleppen dient typischerweise dazu, ein betriebsunfähiges Fahrzeug aus einer Notlage beziehungsweise zu einem geeigneten Ort zu verbringen. Anschleppen bezeichnet das Bewegen eines Fahrzeugs, um dessen Motor zu starten; ob das technisch zulässig und sinnvoll ist, hängt stark vom Fahrzeug ab – bei vielen Automatik-, Hybrid- oder Elektrofahrzeugen ist es ungeeignet oder nach Herstellerangaben ausgeschlossen.

Schleppen eines grundsätzlich betriebsfähigen Kraftfahrzeugs als wäre es ein Anhänger ist rechtlich etwas anderes und nicht einfach wie normales Abschleppen zu behandeln; § 33 StVZO setzt hier enge Grenzen.

Merke: Abschleppen ist eine Ausnahmesituation, kein Ersatz für normalen Anhängerbetrieb.

Prüfungsstrategie: Ruhender Verkehr

Bei Park- und Halteaufgaben gehst du in einer festen Reihenfolge vor:

  1. Hältst du oder parkst du bereits?
  2. Besteht ein gesetzliches Halt- oder Parkverbot ohne Schild?
  3. Welche Verkehrszeichen und Zusatzzeichen gelten?
  4. Welche Entfernungen sind relevant: 3 Minuten, 5/8 m, 15 m oder 5 m vor dem Zebrastreifen?
  5. Gibt es Parkschein-, Parkscheiben- oder Nutzerbedingungen?
  6. Bleiben Sicht, Zufahrten und notwendiger Verkehrsraum frei?

Bei Panne und Abschleppen prüfst du zuerst die Absicherung und dann die besonderen Autobahn- beziehungsweise Abschleppregeln.

Merke: Erst Grundregel, dann Schild, dann Zusatzzeichen und Zahlenwert.

Entscheidungssituationen

Tür öffnen neben Radstreifen

Tür öffnen neben Radstreifen

Du willst aussteigen; ein Radfahrer nähert sich von hinten.

Richtig handeln: Tür geschlossen halten und Radfahrer vorbeilassen.

Begründung: Beim Aussteigen muss jede Gefährdung ausgeschlossen werden.

Panne hinter Kurve

Panne hinter Kurve

Dein Pkw bleibt hinter einer unübersichtlichen Kurve liegen.

Richtig handeln: Sofort Warnblinklicht einschalten und anschließend ausreichend weit mit Warndreieck absichern.

Begründung: Das Fahrzeug ist als Hindernis nicht rechtzeitig erkennbar.

Panne auf schneller Straße

Panne auf schneller Straße

Dein Fahrzeug ist auf einer schnell befahrenen Straße liegen geblieben.

Richtig handeln: Warnblinklicht; Warnzeichen in ausreichender Entfernung, bei schnellem Verkehr etwa 100 m.

Begründung: § 15 nennt bei schnellem Verkehr etwa 100 m.

Abschleppen nach Autobahnpanne

Abschleppen nach Autobahnpanne

Dein Fahrzeug wird nach einer Panne auf der Autobahn abgeschleppt.

Richtig handeln: Autobahn an der nächsten Ausfahrt verlassen; beide Warnblinker einschalten.

Begründung: So verlangt es § 15a StVO.

Abschleppen von außerhalb auf Autobahn

Abschleppen von außerhalb auf Autobahn

Ein defekter Pkw steht an einer Landstraße; die Autobahn wäre die kürzeste Route.

Richtig handeln: Nicht zum Abschleppen auf die Autobahn einfahren.

Begründung: Außerhalb der Autobahn liegen gebliebene Fahrzeuge dürfen beim Abschleppen nicht auf die Autobahn gezogen werden.

Motorrad abschleppen

Motorrad abschleppen

Ein liegen gebliebenes Motorrad soll mit Seil hinter einem Pkw abgeschleppt werden.

Richtig handeln: Nicht durchführen.

Begründung: Krafträder dürfen nach § 15a StVO nicht abgeschleppt werden.

Abschleppseil 7 m

Abschleppseil 7 m

Zwischen zwei Pkw beträgt der lichte Abstand am Abschleppseil 7 m.

Richtig handeln: Verbindung nicht so verwenden; Abstand auf höchstens 5 m begrenzen.

Begründung: § 43 StVZO begrenzt Seil/Stange auf höchstens 5 m lichten Abstand.

Quellen

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