EU- und EWR-Fahrerlaubnisse in Deutschland
Gültige Fahrerlaubnisse aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) werden in Deutschland grundsätzlich im Umfang ihrer Berechtigung anerkannt, wenn keine gesetzliche Ausnahme greift. Auflagen der ausländischen Fahrerlaubnis müssen auch in Deutschland beachtet werden.
Die Anerkennung bedeutet nicht, dass jede ausländische Klasse automatisch exakt dieselben Fahrzeuge wie eine deutsche Klasse erlaubt. Die Zuordnung richtet sich nach den rechtlichen Äquivalenzen und den jeweiligen Beschränkungen.
Wer mit einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, fällt grundsätzlich unter diese Anerkennungsregeln. Bestimmte Fälle – etwa frühere Entziehungen oder Sperren – können die Berechtigung in Deutschland ausschließen.
Praxisbeispiel: Eine in einem EU-Staat eingetragene Auflage verschwindet nicht dadurch, dass der Fahrer die Grenze nach Deutschland überquert.
Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten und die Sechs-Monats-Regel
Wer eine gültige Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb von EU/EWR besitzt und in Deutschland keinen ordentlichen Wohnsitz hat, darf grundsätzlich im Umfang dieser Fahrerlaubnis fahren, soweit keine Ausschlussregel greift.
Wird mit einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland begründet, besteht die Fahrberechtigung grundsätzlich noch sechs Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behörde diese Frist auf Antrag um bis zu weitere sechs Monate verlängern, wenn glaubhaft ist, dass der Wohnsitz insgesamt nicht länger als zwölf Monate bestehen wird.
Je nach ausländischem Führerschein kann außerdem eine Übersetzung erforderlich sein. Für eine dauerhafte deutsche Fahrerlaubnis gelten anschließend die Regeln über Umschreibung und gegebenenfalls Prüfungen; sie hängen auch vom Ausstellungsstaat ab.
Praxisbeispiel: Jemand zieht dauerhaft mit einem Führerschein aus einem Drittstaat nach Deutschland. Er darf nicht automatisch davon ausgehen, dass dieser Führerschein zeitlich unbegrenzt zum Fahren in Deutschland berechtigt.
Internationaler Führerschein und Fahrten ins Ausland
Der Internationale Führerschein ist eine zusätzliche, standardisierte Dokumentation der nationalen Fahrerlaubnis. Er schafft keine neue Fahrzeugklasse und ersetzt die zugrunde liegende nationale Fahrerlaubnis nicht. Welche Dokumente in einem Reiseland erforderlich oder anerkannt sind, hängt vom jeweiligen Staat und den einschlägigen internationalen Regelungen ab.
In Deutschland kann ein Internationaler Führerschein auf Antrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgestellt werden. Je nach zugrunde liegendem internationalen Übereinkommen beträgt seine Gültigkeit ein Jahr oder drei Jahre; sie darf nicht über die Gültigkeit des nationalen Führerscheins hinausgehen.
Bei Fahrten ins Ausland gelten außerdem die Verkehrs- und Betriebsvorschriften des jeweiligen Landes. Geschwindigkeitsregeln, Umweltzonen, Maut, vorgeschriebene Ausrüstung oder Alkoholgrenzen können von Deutschland abweichen. Auch der räumliche Versicherungsschutz sollte vor der Reise geprüft werden.
Praxisbeispiel: Ein deutscher Fahrer reist in einen Staat, der zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein verlangt. Das internationale Dokument ist dann Ergänzung – nicht Ersatz – der nationalen Fahrberechtigung.
Entscheidungssituationen
EU-Führerschein nach Umzug nach Deutschland

Du besitzt eine gültige Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat und begründest deinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland.
Richtig handeln: Die weitere Fahrberechtigung nach den Regeln für EU-/EWR-Fahrerlaubnisse prüfen; nicht pauschal die Sechs-Monats-Regel für Drittstaaten anwenden.
Begründung: Bei EU-/EWR-Fahrerlaubnissen richtet sich die weitere Berechtigung nach § 28 FeV.
Drittstaaten-Führerschein nach Wohnsitznahme

Du besitzt eine gültige Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb EU/EWR und begründest deinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland.
Richtig handeln: Die Sechs-Monats-Frist und die weiteren Voraussetzungen für die deutsche Fahrberechtigung beziehungsweise Umschreibung rechtzeitig klären.
Begründung: Bei einer Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat besteht die Fahrberechtigung nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes grundsätzlich noch sechs Monate.