Fahrbahnmarkierungen sind Verkehrszeichen
Markierungen auf der Fahrbahn gehören zur Verkehrsregelung. Die Leitlinie (Zeichen 340) darf nur überfahren werden, wenn dadurch niemand gefährdet wird. Als Begrenzung eines Schutzstreifens für Radverkehr darf sie nur bei Bedarf überfahren werden; auf dem Schutzstreifen darf nicht gehalten werden.
Die Wartelinie (341) empfiehlt die Warteposition. „Haifischzähne“ (342) heben bestimmte Wartepflichten optisch hervor. Weitere wichtige Markierungen sind Fußgängerüberweg (293), Haltlinie (294), Fahrstreifen-/Fahrbahnbegrenzung (295), einseitige Fahrstreifenbegrenzung (296), Pfeile (297), Sperrfläche (298) und Grenzmarkierungen (299).
Markierungen müssen zusammen mit Schildern, Ampeln und Verkehrssituation gelesen werden.
Verkehrseinrichtungen und Baustellenführung
Verkehrseinrichtungen sichern und lenken den Verkehr. Dazu zählen Absperrschranken, Leitbaken, Leitkegel, fahrbare Absperrtafeln, Richtungstafeln, Leitplatten, Leitmale und Leitpfosten. Die durch bestimmte Absperreinrichtungen gekennzeichneten Straßenflächen dürfen nicht befahren werden.
Baustellen sind besonders anspruchsvoll, weil gewohnte Spurführungen vorübergehend geändert sein können. Gelbe temporäre Markierungen bzw. gelbe Leitelemente können eine vorübergehende Verkehrsführung verdeutlichen. Entscheidend ist, die aktuelle Führung aktiv zu lesen und nicht der alten Fahrbahngeometrie oder blind dem vorausfahrenden Fahrzeug zu folgen.
Leitpfosten dienen unter anderem der Erkennbarkeit des Straßenverlaufs; sie stehen in der Regel in etwa 50 Metern Abstand, in Kurven dichter.
Temporäre Verkehrsführung: aktuelle Markierung vor Gewohnheit
Baustellen verändern häufig die gewohnte Fahrbahnführung. Entscheidend ist die aktuell angeordnete Verkehrsführung. Temporäre gelbe Markierungen können vorhandene weiße Markierungen überlagern oder ersetzen. Du darfst dich deshalb nicht automatisch an der alten Spurführung orientieren.
Leitbaken, Leitplatten, Absperrtafeln und Markierungen ergeben zusammen ein Führungssystem. Lies die Verkehrsführung frühzeitig, reduziere bei engen oder verschwenkten Spuren die Geschwindigkeit und halte ausreichend Abstand.
Praxisbeispiel: Die weiße Linie führt geradeaus, eine gelbe Baustellenmarkierung verschwenkt nach links. Du folgst der aktuellen temporären Führung und nicht der gewohnten alten Spur.
Entscheidungssituationen
Durchgehende Linie 295

Vor dir ist die Fahrbahn frei. Um einen langsameren Verkehrsteilnehmer zu überholen, müsstest du eine durchgehende Linie 295 überfahren.
Richtig handeln: Die Linie nicht überfahren, sofern keine ausdrücklich zulässige Ausnahme greift.
Begründung: Die durchgehende Fahrstreifen- beziehungsweise Fahrbahnbegrenzung darf grundsätzlich nicht überfahren werden.
Sperrfläche 298

Eine schraffierte Sperrfläche nach Zeichen 298 würde deine Abbiegespur deutlich verkürzen, wenn du darüber fährst.
Richtig handeln: Die Sperrfläche nicht benutzen.
Begründung: Sperrflächen sind Verkehrszeichen; die markierte Fläche darf nicht befahren werden.
Absperrschranke im Baustellenbereich

Eine Absperrschranke Zeichen 600 trennt einen Teil der Fahrbahn ab. Dahinter scheint genügend Platz zu sein.
Richtig handeln: Die abgesperrte Fläche nicht befahren.
Begründung: Die durch Verkehrseinrichtungen nach Anlage 4 Nummer 1 bis 7 gekennzeichneten Straßenflächen dürfen nicht befahren werden.
Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil

Auf der Autobahn steht eine fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil Zeichen 616 und führt den Verkehr an einer Arbeitsstelle vorbei.
Richtig handeln: Der vorgegebenen Verkehrsführung frühzeitig und kontrolliert folgen.
Begründung: Verkehrseinrichtungen haben verbindliche Regelungswirkung und gehen allgemeinen Verkehrsregeln vor.