Halt-/Parkverbote und Richtzeichen

Lernfolien

Lektion Klasse B•2 Min. Lesezeit•Stand: 04.10.2026

Halt- und Parkverbote sowie Zonen

Zeichen 283 bedeutet absolutes Haltverbot: Halten auf der Fahrbahn ist verboten. Zeichen 286 bedeutet eingeschränktes Haltverbot: grundsätzlich höchstens drei Minuten halten; länger nur zum Ein-/Aussteigen oder Be-/Entladen, wobei Ladegeschäfte ohne Verzögerung erfolgen müssen.

Zeichen 290.1 beginnt ein eingeschränktes Haltverbot für eine Zone. Die Regel gilt innerhalb der Zone auf öffentlichen Verkehrsflächen, soweit keine abweichende Regelung angeordnet ist. Anfang, Mitte und Ende einer Haltverbotsstrecke können bei 283/286 durch Pfeile gekennzeichnet sein.

Zeichen 314, 314.1 und 315 regeln Parkerlaubnisse und Parkraumbewirtschaftung. Parkschein, Parkscheibe, Bewohnerausweis oder spezielle Berechtigungen ergeben sich häufig erst aus Zusatzzeichen.

Richtzeichen mit verbindlicher Wirkung

Richtzeichen sind nicht bloß Informationstafeln. Zeichen 301, 306, 307 und 308 regeln Vorfahrt und Vorrang. Zeichen 310/311 markieren Beginn und Ende einer geschlossenen Ortschaft; daran knüpfen zahlreiche allgemeine Verkehrsregeln an.

Zeichen 325.1 beginnt einen verkehrsberuhigten Bereich: Schrittgeschwindigkeit, besondere Rücksicht auf Fußgänger und Parken grundsätzlich nur auf gekennzeichneten Flächen. Zeichen 327 kennzeichnet einen Tunnel; dort ist Abblendlicht zu benutzen und Wenden verboten. Zeichen 330.1/331.1 markieren Autobahn bzw. Kraftfahrstraße und lösen die jeweils besonderen Regeln aus.

Deshalb gilt: „Richtzeichen“ bedeutet nicht „unverbindlicher Hinweis“. Manche Richtzeichen enthalten klare Gebote und Verbote.

Entscheidungssituationen

Absolutes Haltverbot

Absolutes Haltverbot

Du möchtest vor Zeichen 283 kurz für eine Minute anhalten, um jemanden aussteigen zu lassen.

Richtig handeln: Auf der vom Zeichen erfassten Fahrbahn nicht halten.

Begründung: Zeichen 283 ordnet ein absolutes Haltverbot an. Auch kurzes freiwilliges Halten ist dort grundsätzlich verboten.

Eingeschränktes Haltverbot

Eingeschränktes Haltverbot

Zeichen 286 gilt. Du hältst zwei Minuten, damit ein Mitfahrer unmittelbar aussteigt.

Richtig handeln: Das kann grundsätzlich zulässig sein, sofern du das Fahrzeug nicht unzulässig parkst und keine speziellere Regel entgegensteht.

Begründung: Im eingeschränkten Haltverbot ist kurzes Halten bis zu drei Minuten grundsätzlich möglich; Ein-/Aussteigen sowie Be-/Entladen haben besondere Bedeutung.

Vorfahrtstraße und Parken außerorts

Vorfahrtstraße und Parken außerorts

Du befindest dich außerhalb geschlossener Ortschaften auf einer mit Zeichen 306 gekennzeichneten Vorfahrtstraße und möchtest auf der Fahrbahn parken.

Richtig handeln: Nicht auf der Fahrbahn der Vorfahrtstraße parken.

Begründung: Zeichen 306 enthält außerhalb geschlossener Ortschaften auch ein Parkverbot auf der Fahrbahn.

Gehwegparken nur mit Zeichen 315

Gehwegparken nur mit Zeichen 315

Der Gehweg ist breit und frei, aber Zeichen 315 oder eine entsprechende Markierung fehlt. Du möchtest halb auf dem Gehweg parken.

Richtig handeln: Nicht allein wegen der Breite des Gehwegs dort parken.

Begründung: Das Parken auf Gehwegen ist nur dort erlaubt, wo Zeichen 315 oder eine entsprechende Regelung es zulässt.

Quellen

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