Halten, Parken und gesetzliche Abstände

Lernfolien

Lektion Klasse B•7 Min. Lesezeit•Stand: 04.10.2026

Halten und Parken: der grundlegende Unterschied

Die StVO unterscheidet klar zwischen Halten und Parken. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt. Die Drei-Minuten-Grenze ist deshalb eine wichtige Prüfungsregel.

Kurzes Halten kann trotzdem verboten sein, wenn ein Haltverbot gilt. Umgekehrt bedeutet „unter drei Minuten“ nicht automatisch, dass jede Stelle zum Halten erlaubt ist.

Praxisbeispiel: Du hältst zwei Minuten am Fahrbahnrand und bleibst am Fahrzeug. Das ist grundsätzlich Halten. Du gehst nach 30 Sekunden in ein Geschäft – damit hast du das Fahrzeug verlassen und parkst.

Merke: Fahrzeug verlassen oder länger als drei Minuten halten = Parken.

Wo bereits das Halten verboten ist

§ 12 StVO verbietet das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich scharfer Kurven, auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Diese Verbote gelten auch ohne zusätzliches Haltverbotsschild. Entscheidend ist die Verkehrssituation beziehungsweise die gesetzlich genannte Stelle.

Praxisbeispiel: Hinter einer engen Kurve gibt es eine breite Stelle am Fahrbahnrand. Wenn dein Fahrzeug dort trotzdem die Übersicht oder den Verkehrsraum gefährlich einschränkt, darfst du dort nicht halten.

Merke: Nicht jedes Haltverbot braucht ein Schild.

Parken an Kreuzungen und Einmündungen: 5 und 8 Meter

Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken grundsätzlich bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten.

Liegt in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein baulich angelegter Radweg, vergrößert sich der Bereich vor der Kreuzung oder Einmündung auf 8 m. Dadurch bleibt die Sicht zwischen Kraftfahrzeug- und Radverkehr besser erhalten.

Praxisbeispiel: Rechts neben dir verläuft ein baulicher Radweg. Du willst 6 m vor einer Einmündung parken. Das ist zu nah; vor der Einmündung brauchst du hier 8 m Abstand.

Merke: Normal 5 m – mit baulichem Radweg rechts vor der Kreuzung 8 m.

Grundstückszufahrten, Bordsteinabsenkungen und Parkflächen

Parken ist vor Grundstücksein- und -ausfahrten verboten. Auf schmalen Fahrbahnen gilt das auch gegenüber einer Ein- oder Ausfahrt, wenn dadurch die Benutzung erschwert wird.

Vor Bordsteinabsenkungen darf ebenfalls nicht geparkt werden. Außerdem darf ein abgestelltes Fahrzeug die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen nicht verhindern.

Praxisbeispiel: Gegenüber einer Garage bleibt wegen deines Pkw kaum Platz zum Einlenken. Auf der schmalen Straße ist das Parken dort unzulässig.

Merke: Zufahrten müssen nutzbar bleiben.

Rechts parken – und wann links erlaubt ist

Zum Parken ist grundsätzlich der rechte Seitenstreifen zu benutzen, wenn er ausreichend befestigt ist. Sonst fährst du an den rechten Fahrbahnrand heran. Das gilt in der Regel auch beim Halten.

Links darf gehalten und geparkt werden, wenn auf der rechten Seite Schienen liegen oder in einer Einbahnstraße. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf jedoch nicht gehalten werden.

Praxisbeispiel: In einer Einbahnstraße gibt es links eine zulässige Parkfläche. Dort darfst du links parken.

Merke: Grundsatz rechts; Einbahnstraße und Schienen rechts sind wichtige Ausnahmen.

Mindestens 3 Meter Fahrstreifen neben einer Begrenzungslinie

Eine durchgehende Fahrstreifenbegrenzung kann das Parken faktisch ausschließen. Bleibt zwischen deinem abgestellten Fahrzeug und der durchgehenden Linie kein Fahrstreifen von mindestens 3 m, darfst du dort nicht parken.

Dasselbe Grundprinzip gilt bei der einseitigen Fahrstreifenbegrenzung für die Seite mit durchgehender Linie.

Praxisbeispiel: Zwischen deinem Pkw und einer durchgezogenen Mittellinie bleiben nur 2,6 m. Das Parken ist dort nicht erlaubt.

Merke: Restbreite zur durchgehenden Linie: mindestens 3 m.

Haltestellen: 15 Meter Parkverbot

Zeichen 224 kennzeichnet eine Haltestelle des Linienverkehrs beziehungsweise für Schulbusse. Bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen darf nicht geparkt werden.

Das Verbot dient nicht nur dem Bus selbst. Freie Sicht und Platz werden auch für ein- und aussteigende Fahrgäste benötigt.

Praxisbeispiel: Du findest 10 m hinter einem Haltestellenschild eine Lücke. Auch wenn kein Bus kommt, darfst du dort nicht parken.

Merke: Haltestelle: 15 m davor und 15 m dahinter nicht parken.

Fußgängerüberweg: 5 Meter vorher frei halten

Auf einem Fußgängerüberweg und bis zu 5 m davor darf nicht gehalten werden. Die freie Sicht soll sicherstellen, dass querungswillige Personen und herannahende Fahrzeuge einander rechtzeitig erkennen.

Hinter dem Fußgängerüberweg gilt dieses spezielle 5-m-Haltverbot aus Zeichen 293 nicht in gleicher Weise; andere Halt- und Parkregeln können dort natürlich trotzdem gelten.

Praxisbeispiel: Eine freie Lücke endet 3 m vor dem Zebrastreifen. Dort darfst du auch nicht kurz halten.

Merke: Zebrastreifen: darauf und 5 m davor nicht halten.

Absolutes Haltverbot – Zeichen 283

Zeichen 283 bedeutet absolutes Haltverbot: Auf der Fahrbahn darf nicht gehalten werden. Das Verbot gilt grundsätzlich auf der Straßenseite, auf der das Zeichen steht.

Ohne abweichende Regel endet die Verbotsstrecke an der nächsten Kreuzung oder Einmündung derselben Straßenseite oder wenn eine andere Regelung für den ruhenden Verkehr beginnt. Pfeile im Zeichen können Anfang, Verlauf und Ende der Strecke kennzeichnen.

Mobile vorübergehende Zeichen 283 können eine vorhandene Parkerlaubnis aufheben.

Merke: 283 = nicht einmal freiwillig kurz halten.

Eingeschränktes Haltverbot – Zeichen 286

Zeichen 286 erlaubt auf der Fahrbahn grundsätzlich nur ein Halten bis zu drei Minuten. Länger darf gehalten werden, wenn Personen ein- oder aussteigen oder be- beziehungsweise entladen wird. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.

Das ist kein allgemeiner Kurzzeitparkplatz. Wer das Fahrzeug für einen Einkauf verlässt, parkt und verstößt regelmäßig gegen das eingeschränkte Haltverbot.

Merke: 286 = bis drei Minuten halten; Ein-/Aussteigen und zügiges Be-/Entladen sind Ausnahmen.

Pfeile, Verbotsstrecken und mobile Haltverbote lesen

Bei Zeichen 283 und 286 zeigen Pfeile, wo eine Verbotsstrecke beginnt, fortgesetzt wird oder endet. Ein zur Fahrbahn weisender waagerechter Pfeil kennzeichnet den Anfang; ein von der Fahrbahn wegweisender Pfeil das Ende. Bei wiederholten Zeichen können zwei Pfeilspitzen den Verlauf markieren.

Entscheidend ist immer die Straßenseite, auf der das Schild steht. Mobile zeitweilige Haltverbote haben praktische Bedeutung bei Baustellen, Umzügen oder Veranstaltungen und können bestehende Parkerlaubnisse aufheben.

Merke: Nicht nur Symbol, sondern Pfeilrichtung und Straßenseite lesen.

Entscheidungssituationen

Zwei Minuten halten, Fahrzeug verlassen

Zwei Minuten halten, Fahrzeug verlassen

Du hältst zwei Minuten am Straßenrand und gehst in eine Bäckerei.

Richtig handeln: Als Parken behandeln; nur dort tun, wo Parken erlaubt ist.

Begründung: Schon das Verlassen des Fahrzeugs macht aus dem Halten Parken.

Vier Minuten im Auto warten

Vier Minuten im Auto warten

Du sitzt im Fahrzeug und wartest vier Minuten.

Richtig handeln: Als Parken beurteilen.

Begründung: Länger als drei Minuten halten gilt als Parken.

6 m vor Kreuzung ohne Radweg

6 m vor Kreuzung ohne Radweg

Du willst 6 m vor einer Kreuzung parken; rechts verläuft kein baulicher Radweg.

Richtig handeln: Parken kann hinsichtlich des Kreuzungsabstands zulässig sein, sofern keine andere Regel entgegensteht.

Begründung: Der gesetzliche Grundabstand beträgt hier 5 m.

6 m vor Kreuzung mit Radweg

6 m vor Kreuzung mit Radweg

Rechts neben der Fahrbahn verläuft ein baulicher Radweg; du bist 6 m vor der Einmündung.

Richtig handeln: Nicht parken.

Begründung: Vor der Kreuzung sind hier 8 m freizuhalten.

Gegenüber Garagenausfahrt

Gegenüber Garagenausfahrt

Schmale Fahrbahn; du willst gegenüber einer Garagenausfahrt parken.

Richtig handeln: Nicht parken, wenn die Ausfahrt dadurch erschwert wird.

Begründung: Auf schmalen Fahrbahnen gilt das Parkverbot auch gegenüber Ein-/Ausfahrten.

Einbahnstraße links parken

Einbahnstraße links parken

In einer Einbahnstraße befindet sich links eine zulässige Parklücke.

Richtig handeln: Links parken ist grundsätzlich möglich, sofern keine andere Regel entgegensteht.

Begründung: In Einbahnstraßen darf links gehalten und geparkt werden.

Nur 2,7 m bis zur durchgezogenen Linie

Nur 2,7 m bis zur durchgezogenen Linie

Zwischen deinem Pkw und einer Fahrstreifenbegrenzung bleiben 2,7 m.

Richtig handeln: Nicht parken.

Begründung: Mindestens 3 m Fahrstreifen müssen verbleiben.

10 m hinter Haltestelle

10 m hinter Haltestelle

Du willst 10 m hinter Zeichen 224 parken.

Richtig handeln: Nicht parken.

Begründung: Bis 15 m vor und hinter der Haltestelle besteht Parkverbot.

3 m vor Zebrastreifen

3 m vor Zebrastreifen

Du möchtest 3 m vor einem Fußgängerüberweg kurz halten.

Richtig handeln: Nicht halten.

Begründung: Auf dem Überweg und bis 5 m davor ist Halten verboten.

Zeichen 283 nur kurz

Zeichen 283 nur kurz

Du willst unter Zeichen 283 nur 30 Sekunden jemanden aussteigen lassen.

Richtig handeln: Nicht freiwillig halten.

Begründung: Zeichen 283 verbietet das Halten auf der Fahrbahn.

Zeichen 286 und Einkauf

Zeichen 286 und Einkauf

Du hältst unter Zeichen 286 zwei Minuten und gehst schnell einkaufen.

Richtig handeln: Nicht zulässig.

Begründung: Fahrzeug verlassen bedeutet Parken; Einkauf ist kein zulässiges Ein-/Aussteigen oder Ladegeschäft.

Zeichen 286 und Koffer ausladen

Zeichen 286 und Koffer ausladen

Du lädst ohne Verzögerung mehrere schwere Koffer aus.

Richtig handeln: Be-/Entladen fortsetzen, solange es tatsächlich und zügig durchgeführt wird.

Begründung: Be- und Entladen ist im eingeschränkten Haltverbot ausgenommen.

Quellen

✓

Thema üben

Mach den Übungstest mit 12 Fragen, um den Stoff zu festigen und die Erklärungen zu sehen.

Test starten
FührerscheinPilot App Google Play