Mehrspurigkeit und Sonderfahrstreifen

Lernfolien

Lektion Klasse B•3 Min. Lesezeit•Stand: 04.10.2026

Mehrere Fahrstreifen: wann freie Fahrstreifenwahl möglich ist

Auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung gelten zusätzliche Regeln. Bei dichtem Verkehr darf von der Pflicht, möglichst weit rechts zu fahren, abgewichen werden. Haben sich Fahrzeugschlangen gebildet, darf unter den gesetzlichen Voraussetzungen rechts schneller gefahren werden.

Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung den Fahrstreifen grundsätzlich frei wählen; Autobahnen sind davon ausgenommen. Dann kann es auch zulässig sein, rechts schneller zu fahren.

Außerorts bleibt das Rechtsfahrgebot stärker prägend. Bei mindestens drei markierten Fahrstreifen für eine Richtung darf der mittlere Fahrstreifen unter den Voraussetzungen des § 7 StVO jedoch auch länger benutzt werden, wenn rechts davon immer wieder Fahrzeuge fahren oder halten.

Praxisbeispiel: Innerorts führen zwei markierte Fahrstreifen geradeaus. Mit einem normalen Pkw darfst du grundsätzlich auch den linken wählen. Auf einer freien Autobahn gilt dieselbe freie Wahl dagegen nicht.

Wichtig: Fahrstreifenwahl und Fahrstreifenwechsel sind zwei verschiedene Fragen. Auch wenn du einen Fahrstreifen benutzen darfst, darfst du nicht ohne sichere Lücke hinüberwechseln.

Sonderfahrstreifen und Sonderwege: nicht jede Verkehrsfläche ist für Pkw frei

Manche Verkehrsflächen sind bestimmten Verkehrsarten vorbehalten. Dazu gehören zum Beispiel Bussonderfahrstreifen, Radfahrstreifen sowie beschilderte Rad- oder Gehwege. Für einen Pkw gilt daher: Eine Fläche, die wie eine Fahrspur aussieht, darf nicht automatisch benutzt werden.

Ein Bussonderfahrstreifen ist grundsätzlich dem dort zugelassenen Linien- beziehungsweise Schulbusverkehr vorbehalten. Andere Verkehrsarten dürfen ihn nur nutzen, wenn Verkehrszeichen oder Zusatzzeichen dies ausdrücklich erlauben. Ähnlich zeigen die Zeichen für Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege oder getrennte Geh- und Radwege, wem die jeweilige Fläche zugeordnet ist.

Der Seitenstreifen kann durch besondere Verkehrszeichen zeitweise als Fahrstreifen freigegeben werden. Wird diese Freigabe aufgehoben oder das Räumen angeordnet, muss entsprechend reagiert werden.

Praxisbeispiel: Der normale Fahrstreifen steht im Stau, daneben ist ein leerer Bussonderfahrstreifen. Dass er frei ist, berechtigt dich nicht, ihn mit dem Pkw zu benutzen.

Die einzelnen Verkehrszeichen lernst du ausführlich in G06. In diesem Kapitel ist entscheidend, das Prinzip zu verstehen: Nutzung folgt der rechtlichen Widmung und Beschilderung, nicht dem freien Platz.

Entscheidungssituationen

Freie Fahrstreifenwahl innerorts

Freie Fahrstreifenwahl innerorts

Innerorts gibt es drei markierte Fahrstreifen in deine Richtung. Du fährst einen normalen Pkw bis 3,5 t.

Richtig handeln: Du darfst grundsätzlich einen Fahrstreifen frei wählen, sofern keine speziellere Regel entgegensteht.

Begründung: Innerorts dürfen Kraftfahrzeuge bis 3,5 t auf mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung grundsätzlich frei wählen; Autobahnen sind ausgenommen.

Bussonderfahrstreifen

Bussonderfahrstreifen

Rechts neben dir befindet sich ein mit Zeichen gekennzeichneter Bussonderfahrstreifen. Der normale Fahrstreifen ist dichter.

Richtig handeln: Den Sonderfahrstreifen nur benutzen, wenn die Beschilderung beziehungsweise Zusatzzeichen dein Fahrzeug ausdrücklich zulassen.

Begründung: Sonderfahrstreifen sind nicht automatisch für normalen Pkw-Verkehr freigegeben.

Quellen

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