Motorradfahrende: schmale Silhouette und hohe Dynamik
Motorräder sind schmaler als Pkw und werden deshalb leichter übersehen. Entfernung und Geschwindigkeit können schwieriger einzuschätzen sein. Besonders an Kreuzungen entsteht die Gefahr, ein herannahendes Motorrad zu spät zu erkennen oder seine Geschwindigkeit zu unterschätzen.
Vor dem Abbiegen oder Spurwechsel kontrollierst du Spiegel und Schulterblick sorgfältig. Ein einzelner Scheinwerfer in größerer Entfernung kann schneller näher kommen als erwartet. Motorradfahrende benötigen außerdem in Kurven und bei Ausweichmanövern Platz; schneide ihre Fahrlinie nicht.
Bei schlechtem Wetter, Splitt, Fahrbahnmarkierungen oder nassem Laub kann die Stabilität eines Motorrads stärker beeinträchtigt sein. Fahre deshalb nicht dicht auf und erzwinge keine knappen Situationen.
Praxisbeispiel: Du willst links abbiegen. Von vorn nähert sich ein Motorrad. Du wartest, bis du Entfernung und Geschwindigkeit sicher beurteilen kannst, statt eine vermeintlich kleine Lücke zu nutzen.
Merke: Motorrad nicht wegen seiner geringen Größe unterschätzen.
Radfahrende: Verkehrsraum, Abstand und Abbiegen
Radfahrende dürfen nicht einfach als langsame Pkw behandelt werden. Sie können auf Fahrbahn, Radfahrstreifen oder vorgeschriebenen Radwegen fahren und sind gegenüber Unebenheiten, Wind und seitlichem Abstand empfindlicher.
Beim Überholen mit einem Kraftfahrzeug beträgt der vorgeschriebene Mindestseitenabstand innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter. Reicht der Platz nicht, wartest du hinter dem Radfahrenden.
Beim Rechts- oder Linksabbiegen musst du Radfahrende, die auf oder neben der Fahrbahn in gleicher Richtung weiterfahren, durchfahren lassen. Kontrolliere Spiegel und Schulterblick. In geöffneten Einbahnstraßen kann Radverkehr entgegen der normalen Fahrtrichtung zugelassen sein.
Praxisbeispiel: Eine Fahrbahn ist wegen Gegenverkehr zu schmal für 1,5 Meter Seitenabstand. Du bleibst hinter dem Radfahrer, bis gefahrloses Überholen möglich ist.
Merke: Innerorts 1,5 m, außerorts 2 m Mindestseitenabstand beim Überholen von Radfahrenden.
Kinder mit Fahrrädern auf dem Gehweg
Für Kinder gelten besondere Radfahrregeln. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, dürfen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen benutzen.
Begleitet eine geeignete Aufsichtsperson ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr, darf sie während der Begleitung ebenfalls mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Als geeignet gilt insbesondere eine Person ab 16 Jahren.
Auf dem Gehweg haben zu Fuß Gehende Vorrang. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen das Kind und die begleitende Aufsichtsperson absteigen, wenn sie zuvor den Gehweg mit dem Fahrrad benutzt haben.
Praxisbeispiel: Neben dir fährt ein siebenjähriges Kind auf dem Gehweg. An einer Einmündung kann es nahe an deine Fahrbahn kommen. Du rechnest damit und reduzierst frühzeitig die Geschwindigkeit.
Merke: Kleine Radfahrer können legal auf dem Gehweg unterwegs sein – besonders an Einmündungen aufmerksam sein.
Entscheidungssituationen
Motorrad beim Linksabbiegen

Du willst links abbiegen; ein einzelner Motorradscheinwerfer nähert sich.
Richtig handeln: Warten, bis Entfernung und Geschwindigkeit sicher beurteilt sind.
Begründung: Motorräder werden wegen ihrer schmalen Silhouette leichter unterschätzt.
Radfahrer und Gegenverkehr

Vor dir fährt ein Radfahrer; Gegenverkehr lässt keinen 1,5-m-Abstand zu.
Richtig handeln: Hinter dem Radfahrer bleiben.
Begründung: Innerorts sind beim Überholen mindestens 1,5 m Seitenabstand erforderlich.
Radweg beim Rechtsabbiegen

Du willst rechts abbiegen; rechts neben dir fährt ein Radfahrer geradeaus.
Richtig handeln: Radfahrer durchfahren lassen und Schulterblick durchführen.
Begründung: Geradeaus fahrender Radverkehr auf oder neben der Fahrbahn ist beim Abbiegen durchzulassen.
Kind auf dem Gehweg mit Fahrrad

Ein siebenjähriges Kind fährt mit dem Fahrrad auf dem Gehweg Richtung Einmündung.
Richtig handeln: Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit sein.
Begründung: Kinder unter acht Jahren müssen grundsätzlich den Gehweg benutzen; an Einmündungen ist mit Querungen zu rechnen.