Sehen: Warum der Sehtest für Klasse B wichtig ist
Ein großer Teil der Informationen beim Fahren wird visuell aufgenommen: Verkehrszeichen, Ampeln, Fahrbahnmarkierungen, Bewegungen anderer Verkehrsteilnehmer, Entfernungen und Veränderungen am Fahrbahnrand. Eine nicht ausreichend korrigierte Sehschwäche kann deshalb die Reaktionskette schon am Anfang stören: Was zu spät erkannt wird, kann auch nicht rechtzeitig beurteilt oder vermieden werden.
Für Bewerber der Klasse B schreibt § 12 FeV einen Sehtest vor. Nach Anlage 6 FeV ist der Sehtest für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens 0,7 auf jedem Auge beträgt. Wird dieser Wert beim normalen Sehtest nicht erreicht, bedeutet das nicht automatisch, dass keine Fahrerlaubnis möglich ist. Dann ist eine augenärztliche Untersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich.
Wer den Sehtest mit einer notwendigen Sehhilfe besteht, muss eine entsprechende Auflage der Fahrerlaubnis beachten. Brille oder Kontaktlinsen sind dann kein Komfortzubehör, sondern Teil der Voraussetzungen für sicheres und zulässiges Fahren.
Praxisbeispiel
Du erkennst Straßenschilder ohne Brille erst sehr spät, willst aber „nur bekannte Wege“ fahren. Bekanntheit der Strecke beseitigt das Problem nicht: Baustellen, Fußgänger, neue Verkehrszeichen oder andere Fahrzeuge verändern die Situation ständig.
Sehen im Alltag: Kontrast, Blendung und eingeschränkte Sicht
Ein bestandener Sehtest garantiert nicht, dass die Sicht in jeder Fahrsituation gut ist. Dunkelheit, tief stehende Sonne, Blendung, Regen, verschmutzte Scheiben oder beschlagene Fenster können die tatsächlich nutzbare Sicht stark verschlechtern. Der Fahrer muss seine Fahrweise deshalb an die aktuelle Wahrnehmungsmöglichkeit anpassen.
Zur sicheren Sicht gehören auch saubere Front-, Seiten- und Heckscheiben sowie richtig eingestellte und saubere Spiegel. Gegenstände im Sichtfeld, stark beschlagene Scheiben oder eine falsche Sitzposition können wichtige Bereiche verdecken. Die StVO verlangt außerdem, dass die Sicht des Fahrers nicht durch Besetzung, Tiere, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt wird.
Bei eingeschränkter Sicht steigt die Bedeutung vorausschauender Geschwindigkeit. Je später ein Hindernis sichtbar wird, desto weniger Zeit bleibt für Wahrnehmung, Entscheidung und Bremsung.
Praxisbeispiel
Nach einer kalten Nacht ist die Frontscheibe nur in einem kleinen Bereich freigekratzt. Loszufahren, bevor ein ausreichend großes Sichtfeld hergestellt ist, ist keine sichere Lösung. Auch Seitenscheiben und Spiegel müssen so nutzbar sein, dass der Verkehr zuverlässig beobachtet werden kann.
Entscheidungssituationen
Sehtest nicht bestanden

Beim Sehtest erreichst du auf einem Auge weniger als 0,7. Du möchtest trotzdem sofort mit dem Fahrerlaubnisverfahren weitermachen.
Richtig handeln: Den erforderlichen augenärztlichen Untersuchungsschritt durchführen und die Sehfähigkeit klären lassen.
Begründung: Für Klasse B gilt beim Sehtest grundsätzlich mindestens 0,7/0,7. Wird der Sehtest nicht bestanden, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Starke Blendung in der Dämmerung

In der Dämmerung wirst du durch tief stehende Sonne stark geblendet und erkennst Personen am Fahrbahnrand nur noch schlecht.
Richtig handeln: Geschwindigkeit deutlich reduzieren, Abstand vergrößern und nötigenfalls an einer sicheren Stelle warten, bis ausreichende Sicht besteht.
Begründung: Die Geschwindigkeit muss an die Sichtverhältnisse angepasst werden. Eingeschränkte Kontrast- und Blendwahrnehmung reduziert die sichere Wahrnehmungsdistanz.