Überholen: Grundregel und Voraussetzungen
Grundsätzlich wird links überholt. Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
Außerdem musst du mit wesentlich höherer Geschwindigkeit fahren als der zu Überholende. Ein sehr langsamer Geschwindigkeitsüberschuss verlängert den Überholweg und die Zeit auf der Gegenfahrbahn.
Vor dem Ausscheren prüfst du Gegenverkehr, Straßenverlauf und rückwärtigen Verkehr. Erst wenn der gesamte Vorgang einschließlich Wiedereinordnen sicher möglich ist, beginnst du.
Praxisbeispiel: Ein Lkw fährt 70 km/h, du könntest nur mit 75 km/h überholen. Du verzichtest, weil der Überholvorgang unnötig lang wäre.
Merke: Du musst den gesamten Überholweg beurteilen, nicht nur den Beginn.
Wann Überholen verboten oder zu gefährlich ist
Überholen ist bei unklarer Verkehrslage unzulässig. Unklar ist eine Situation beispielsweise dann, wenn du den weiteren Verlauf oder das Verhalten anderer nicht zuverlässig beurteilen kannst.
Auch angeordnete Überholverbote wie Zeichen 276 oder 277 sind zu beachten. Kuppen, enge Kurven, unübersichtliche Kreuzungsbereiche oder verdeckte Gegenverkehrsbereiche können einen Überholvorgang zusätzlich ausschließen.
Die wichtigste Entscheidung lautet: Kannst du sicher ausschließen, dass während des gesamten Vorgangs eine Gefahr entsteht? Wenn nicht, bleibst du dahinter.
Praxisbeispiel: Vor dir fährt ein langsamer Traktor, unmittelbar danach beginnt eine unübersichtliche Kuppe. Trotz freier Gegenfahrbahn im Moment verzichtest du.
Merke: Zweifel an der Übersicht = nicht überholen.
Ausscheren und Wiedereinordnen beim Überholen
Vor dem Ausscheren darf der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet werden. Das Ausscheren und spätere Wiedereinordnen müssen rechtzeitig und deutlich mit dem Fahrtrichtungsanzeiger angekündigt werden.
Beim Wiedereinordnen hältst du genügend Abstand zum überholten Fahrzeug. Schneide nicht unmittelbar vor ihm ein. Als Orientierung kann helfen, dass du das überholte Fahrzeug vollständig im Innenspiegel erkennen kannst, bevor du wieder nach rechts wechselst.
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.
Praxisbeispiel: Während du überholst, beschleunigt der Überholte. Das ist für ihn unzulässig; du selbst musst trotzdem defensiv reagieren und darfst kein gefährliches Rennen daraus machen.
Merke: Ausscheren und Wiedereinordnen sind zwei eigene Fahrstreifenwechsel.
Seitenabstand beim Überholen
Beim Überholen ist ausreichender Seitenabstand einzuhalten. Gegenüber zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Führenden von Elektrokleinstfahrzeugen beträgt der Mindestseitenabstand mit einem Kraftfahrzeug innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
Kannst du diesen Abstand nicht sicher einhalten, darfst du nicht überholen. Das gilt auch dann, wenn der Radfahrende langsam fährt oder Fahrzeuge hinter dir warten.
Bei anderen Fahrzeugen ist ebenfalls ein ausreichender Seitenabstand erforderlich; der konkrete Abstand hängt von Geschwindigkeit, Fahrzeugbreite und Situation ab.
Praxisbeispiel: Eine Verkehrsinsel verengt die Straße. Neben dem Radfahrer bleiben keine 1,5 m. Du wartest hinter ihm bis nach der Insel.
Merke: Kein Platz für Seitenabstand = kein Überholen.
Besondere Fälle: rechts überholen und Schienenfahrzeuge
Normalerweise wird links überholt. Es gibt jedoch besondere Fälle.
Wer nach links abbiegen will, dies angekündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge werden grundsätzlich rechts überholt. Ist das wegen der Lage der Schienen nicht möglich, kann ausnahmsweise links überholt werden; auf Einbahnfahrbahnen dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.
Rad- und Mofafahrende dürfen bei ausreichendem Raum wartende Fahrzeuge rechts mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholen.
Merke: Ausnahmen zum Linksüberholen sind genau geregelt.
Entscheidungssituationen
Langsamer Traktor vor Kuppe

Vor dir fährt ein Traktor, direkt danach folgt eine Kuppe.
Richtig handeln: Nicht überholen.
Begründung: Du kannst Gegenverkehr während des gesamten Überholvorgangs nicht ausschließen.
Zu kleiner Geschwindigkeitsüberschuss

Vor dir fährt ein Fahrzeug mit 80 km/h, du könntest mit höchstens 85 km/h überholen.
Richtig handeln: Nicht überholen.
Begründung: Überholen verlangt wesentlich höhere Geschwindigkeit und ausreichend kurzen Überholweg.
Radfahrer und Verkehrsinsel

Ein Radfahrer fährt vor dir; eine Verkehrsinsel lässt keinen 1,5-m-Seitenabstand zu.
Richtig handeln: Hinter dem Radfahrer bleiben.
Begründung: Innerorts sind mindestens 1,5 m Seitenabstand erforderlich.
Radfahrer außerorts

Du willst außerorts einen Radfahrer überholen; Gegenverkehr verhindert 2 m Seitenabstand.
Richtig handeln: Warten.
Begründung: Außerorts sind mindestens 2 m erforderlich.
Linksabbieger vor dir

Ein vorausfahrender Pkw hat sich zum Linksabbiegen eingeordnet und blinkt links.
Richtig handeln: Wenn ausreichend Raum und sicher: rechts vorbeifahren.
Begründung: Eingeordnete Linksabbieger sind rechts zu überholen.