Unfallpflichten, Personalien, Beweise und Unfallort

Lernfolien

Lektion Klasse B•2 Min. Lesezeit•Stand: 04.10.2026

Unfall: Personalien und Feststellungen

Am Unfallort musst du anderen Beteiligten und Geschädigten mitteilen, dass du beteiligt warst. Auf Verlangen sind Name und Anschrift anzugeben; Führerschein und Fahrzeugschein sind vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben zur Haftpflichtversicherung zu machen.

Du musst grundsätzlich so lange am Unfallort bleiben, bis die notwendigen Feststellungen zu Person, Fahrzeug und Art der Beteiligung ermöglicht wurden.

Merke: Ein Zettel allein ersetzt die gesetzlichen Feststellungspflichten nicht automatisch.

Unfallort verlassen: Warte- und Nachmeldepflichten

Ist niemand bereit, die notwendigen Feststellungen zu treffen, musst du eine nach den Umständen angemessene Zeit warten und die erforderlichen Angaben hinterlassen. Entfernst du dich danach berechtigt oder entschuldigt, musst du die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen.

Dazu kann insbesondere die Meldung an eine nahe gelegene Polizeidienststelle gehören. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat.

Merke: „Niemand da“ bedeutet nicht „sofort wegfahren“.

Unfallspuren und Beweise

Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen wurden. Gleichzeitig soll bei geringfügigem Schaden der Verkehrsfluss nicht unnötig blockiert werden.

Fotos, Positionen der Fahrzeuge, Schäden und Umgebung können für die spätere Klärung hilfreich sein. Bei geringfügigen Schäden kannst du die Situation dokumentieren und anschließend die Fahrzeuge aus dem Verkehrsraum bringen, soweit dies sicher möglich ist.

Merke: Dokumentieren, bevor wichtige Spuren verloren gehen.

Entscheidungssituationen

Parkrempler, niemand da

Parkrempler, niemand da

Du beschädigst beim Parken ein fremdes Fahrzeug; der Halter ist nicht da.

Richtig handeln: Am Unfallort bleiben, angemessen warten und gesetzliche Feststellungen/Nachmeldung ermöglichen.

Begründung: Ein Zettel allein ersetzt die Pflichten nicht.

Unfallspuren beseitigen

Unfallspuren beseitigen

Nach einem Unfall willst du sofort Splitter und Fahrzeugteile entfernen, bevor die Lage dokumentiert ist.

Richtig handeln: Nur sicherheitsnotwendige Maßnahmen treffen; notwendige Feststellungen/Spuren vorher sichern.

Begründung: Unfallspuren dürfen vor notwendigen Feststellungen nicht beseitigt werden.

Quellen

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