Unfall: zuerst anhalten und absichern
Nach einem Verkehrsunfall musst du unverzüglich anhalten. Danach sicherst du den Verkehr und verschaffst dir einen Überblick über die Unfallfolgen. Bei geringfügigem Schaden soll die Fahrbahn unverzüglich freigemacht werden, wenn das möglich ist.
Die eigene Sicherheit gehört zur Hilfeleistung: Warnblinkanlage, Warnweste und eine sinnvolle Absicherung können verhindern, dass aus einem Unfall ein Folgeunfall wird.
Merke: Anhalten → sichern → Überblick verschaffen.
Unfall: Verletzten helfen und Notruf
Unfallbeteiligte müssen Verletzten helfen. Die Hilfe richtet sich nach der Situation und den eigenen Möglichkeiten. Eigene erhebliche Gefahr musst du nicht eingehen.
Ein Notruf sollte klare Angaben enthalten: Wo ist der Unfall? Was ist passiert? Wie viele Verletzte oder Betroffene gibt es? Welche Gefahren bestehen? Danach Rückfragen der Leitstelle beantworten.
Unterlassene Hilfeleistung kann strafbar sein, wenn erforderliche und zumutbare Hilfe nicht geleistet wird. Auch das Behindern helfender Personen kann strafbar sein.
Merke: Hilfe leisten, ohne sich selbst unnötig in erhebliche Gefahr zu bringen.
Rettungskette und klare Kommunikation
Nach dem Absichern zählt eine klare Reihenfolge: Lage erkennen, Hilfe organisieren und Verletzte im Rahmen der eigenen Möglichkeiten unterstützen. Beim Notruf sind präzise Angaben wichtiger als lange Erklärungen. Nenne den Ort so genau wie möglich, beschreibe kurz, was passiert ist, wie viele Menschen betroffen sind und welche besonderen Gefahren bestehen.
Beende das Gespräch nicht eigenmächtig, sondern beantworte Rückfragen der Leitstelle. Dadurch können passende Rettungsmittel geschickt und weitere Maßnahmen erklärt werden.
Merke: Ort – Ereignis – Betroffene – Gefahren – Rückfragen abwarten.
Folgeunfälle vermeiden und Rettung ermöglichen
Eine Unfallstelle kann selbst zur neuen Gefahrenstelle werden. Deshalb muss die Absicherung so erfolgen, dass nachfolgende Verkehrsteilnehmer die Situation möglichst früh erkennen. Gleichzeitig dürfen Rettungswege nicht unnötig blockiert werden.
Bei geringfügigem Schaden soll die Fahrbahn, soweit möglich, zügig freigemacht werden. Bei schweren Unfällen hat die Sicherheit der Beteiligten Vorrang. Stelle dich nicht ungeschützt in den fließenden Verkehr und gefährde dich nicht beim Aufstellen von Warneinrichtungen.
Praxisbeispiel: Nach einem kleinen Auffahrunfall sind beide Fahrzeuge fahrbereit. Nach der notwendigen ersten Sicherung werden sie an eine sichere Stelle gebracht, statt eine stark befahrene Spur unnötig zu blockieren.
Entscheidungssituationen
Kleiner Auffahrunfall

Nach einem leichten Auffahrunfall stehen beide Fahrzeuge mitten auf einer stark befahrenen Spur; niemand ist verletzt.
Richtig handeln: Anhalten, sichern, Situation dokumentieren und bei geringfügigem Schaden Fahrbahn möglichst freimachen.
Begründung: §34 verlangt Sicherung und bei geringfügigem Schaden unverzügliches Beiseitefahren.
Unfall mit Verletzten

Nach einem Unfall liegt eine Person verletzt am Straßenrand.
Richtig handeln: Unfallstelle sichern, Notruf veranlassen und im zumutbaren Rahmen Erste Hilfe leisten.
Begründung: Verletzten ist zu helfen; unterlassene Hilfe kann strafbar sein.