Verkehrsverbote: Wer darf hier fahren?
Verkehrsverbotszeichen 250 bis 261 schließen bestimmte Verkehrsarten ganz oder teilweise aus. Zeichen 250 verbietet Fahrzeuge aller Art, Zeichen 251 Kraftwagen und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge, Zeichen 260 Kraftfahrzeuge. Zeichen 267 verbietet die Einfahrt in die gekennzeichnete Fahrbahn. Diese Zeichen sehen ähnlich aus, haben aber unterschiedliche Reichweiten.
Weitere Verbote beziehen sich beispielsweise auf Radverkehr, Krafträder, Fußgänger oder kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte. Zusatzzeichen können Ausnahmen zulassen, etwa „Anlieger frei“.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ und „Verbot der Einfahrt“: Zeichen 267 bezieht sich auf das Einfahren aus der betreffenden Richtung; Zeichen 250 sperrt den Verkehrsweg grundsätzlich für Fahrzeuge.
Maß- und Massebeschränkungen
Zeichen 262 bis 266 beschränken die tatsächliche Masse, Achslast, Breite, Höhe oder Länge. Entscheidend ist nicht immer ein Wert aus den Fahrzeugpapieren, sondern die im Zeichen ausdrücklich gemeinte tatsächliche Größe einschließlich Ladung. Bei Zeichen 264 gehört beispielsweise die tatsächliche Fahrzeugbreite einschließlich Außenspiegel zur Beurteilung.
Diese Zeichen schützen Brücken, Tunnel, Engstellen und andere Infrastrukturen. Wer unsicher ist, darf nicht „probieren“, ob es passt. Vor Fahrtantritt müssen Fahrzeug- und Lademaße bekannt sein.
Für Pkw-Fahrer werden solche Regeln besonders bei Dachlasten, Fahrrädern, Anhängern, Wohnwagen oder Fahrzeugwechsel relevant.
Geschwindigkeit, Mindestgeschwindigkeit und Überholverbote
Zeichen 274 legt die zulässige Höchstgeschwindigkeit fest. Zeichen 274.1 beginnt eine Geschwindigkeitszone, typischerweise Tempo 30. Zeichen 275 schreibt eine Mindestgeschwindigkeit vor, sofern Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse nicht langsameres Fahren erfordern.
Zeichen 276 verbietet Kraftfahrzeugen das Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen. Zeichen 277 richtet sich an bestimmte schwerere Kraftfahrzeuge; Zeichen 277.1 verbietet mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen auch das Überholen einspuriger Fahrzeuge.
Die Endzeichen 278 bis 282 müssen sicher erkannt werden. Besonders Zeichen 282 hebt sämtliche streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote auf, nicht aber andere unabhängig geltende Regeln.
Entscheidungssituationen
Zeichen 250 mit Zusatzzeichen

Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ steht über einem Zusatzzeichen, das eine bestimmte Fahrzeuggruppe ausnimmt.
Richtig handeln: Verbot und Zusatzzeichen gemeinsam lesen; nur fahren, wenn dein Fahrzeug tatsächlich unter die angegebene Ausnahme fällt.
Begründung: Zusatzzeichen beschränken, erläutern oder erweitern den Regelungsinhalt des Hauptzeichens.
Verbot der Einfahrt

Du stehst vor Zeichen 267 „Verbot der Einfahrt“. Die Straße sieht frei aus und dein Ziel liegt nur 50 Meter entfernt.
Richtig handeln: Nicht aus dieser Richtung einfahren, sofern kein Zusatzzeichen eine Ausnahme für dich zulässt.
Begründung: Zeichen 267 verbietet die Einfahrt aus der beschilderten Richtung. Eine freie Straße oder kurze Strecke ändert das nicht.
Tempo 50 ist die Obergrenze, nicht das Ziel

Zeichen 274 zeigt 50 km/h. Wegen Starkregens ist die Sicht deutlich eingeschränkt.
Richtig handeln: Höchstens 50 km/h fahren und bei den Bedingungen erforderlichenfalls deutlich langsamer.
Begründung: Zeichen 274 setzt eine Höchstgeschwindigkeit. Die Pflicht zur situationsangepassten Geschwindigkeit bleibt bestehen.
Überholverbot Zeichen 276

Vor dir fährt ein langsamer Pkw. Zeichen 276 gilt auf deiner Strecke.
Richtig handeln: Nicht mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug überholen, solange das Verbot gilt.
Begründung: Zeichen 276 ordnet ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art in dem gesetzlich beschriebenen Umfang an.