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Leitbake / Pfeilbake / Schraffenbake
Zeichen 605 Verkehrseinrichtungen StVO Anlage 4

Leitbake / Pfeilbake / Schraffenbake

Bedeutung

Verkehrseinrichtung „Leitbake / Pfeilbake / Schraffenbake“ zur Führung, Sicherung oder Kennzeichnung des Verkehrs.

✅ Richtiges Verhalten

Verkehrsführung beachten und gesperrte Flächen freihalten.

⚠️ Typischer Fehler in der Prüfung

Provisorische Führung oder Absperrung ignorieren.

Prüfungsfragen zu Zeichen 605

Teste dich: Überlege zuerst selbst und klappe dann die Lösung auf.

MittelDarfst du eine durch eine Absperrschranke oder Leitbake nach Anlage 4 abgegrenzte Straßenfläche befahren?
  • Grundsätzlich nein.
  • Ja, wenn dort kein Bauarbeiter zu sehen ist.
  • Ja, wenn dein Fahrzeug schmal genug ist.

§ 43 StVO bestimmt, dass die durch Verkehrseinrichtungen nach Anlage 4 Nummer 1 bis 7 gekennzeichneten Straßenflächen nicht befahren werden dürfen.

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MittelWelche Abbildungen zeigen Verkehrseinrichtungen, die typischerweise zum Absperren oder Führen an Arbeitsstellen eingesetzt werden?
  • Bildoption A
  • Bildoption B
  • Bildoption C

Zeichen 600 (Absperrschranke) und Zeichen 605 (Leitbake/Pfeilbake/Schraffenbake) werden zur Absperrung und Verkehrsführung eingesetzt; Zeichen 625 ist eine Richtungstafel in Kurven.

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