Warte- und Haltgebote: 201, 205, 206 und 208
Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ verpflichtet zum Warten, wenn bevorrechtigter Verkehr vorhanden ist. Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren“ verlangt zusätzlich ein tatsächliches Anhalten. Ist keine Haltlinie vorhanden, wird dort angehalten, wo die andere Straße übersehen werden kann.
Zeichen 208 bedeutet „Vorrang des Gegenverkehrs“: Der entgegenkommende Verkehr ist zuerst durchzulassen. Das Gegenstück Zeichen 308 „Vorrang vor dem Gegenverkehr“ gehört zu den Richtzeichen.
Zeichen 201, das Andreaskreuz, gibt dem Schienenverkehr Vorrang und enthält zusätzlich besondere Halt- und Parkregeln. Es gehört deshalb trotz seiner speziellen Form zu den besonders prüfungsrelevanten Vorschriftzeichen.
Vorgeschriebene Fahrtrichtung und Vorbeifahrt
Blaue Rundzeichen wie 209, 211 oder 214 schreiben eine Fahrtrichtung vor. Sie geben nicht lediglich eine Empfehlung. Zeichen 222 schreibt vor, auf welcher Seite an einer Verkehrsinsel oder einem Hindernis vorbeigefahren werden muss.
Zeichen 215 kennzeichnet den Kreisverkehr und schreibt die Fahrtrichtung rechts herum vor. Für die Vorfahrt ist zusätzlich die Beschilderung am Kreisverkehr zu beachten. Zeichen 220 kennzeichnet eine Einbahnstraße; Zusatzzeichen können dort Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge in Gegenrichtung zulassen.
Praxis: Vor dem Abbiegen nicht nur den Navigationswunsch betrachten. Ein Gebotsschild kann eine andere Fahrtrichtung zwingend vorschreiben.
Sonderwege: Radweg, Gehweg und gemeinsame Wege
Zeichen 237 kennzeichnet einen benutzungspflichtigen Radweg. Zeichen 239 kennzeichnet einen Gehweg. Zeichen 240 zeigt einen gemeinsamen Geh- und Radweg, Zeichen 241 einen getrennten Rad- und Gehweg. Für Kraftfahrzeuge sind diese Flächen grundsätzlich nicht zum normalen Befahren bestimmt; Ausnahmen können durch Zusatzzeichen zugelassen sein.
Wird eine andere Verkehrsart durch Zusatzzeichen zugelassen, entsteht daraus kein Freibrief. Auf den bevorrechtigten Fuß- oder Radverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen, die Geschwindigkeit muss erforderlichenfalls angepasst werden.
Zeichen 242.1 beginnt eine Fußgängerzone. Andere Verkehrsarten dürfen sie nur benutzen, wenn dies ausdrücklich freigegeben ist. Dann ist besonders langsam und rücksichtsvoll zu fahren.
Fahrradstraße, Fahrradzone und Bussonderfahrstreifen
Zeichen 244.1 beginnt eine Fahrradstraße, Zeichen 244.3 eine Fahrradzone. Anderer Fahrzeugverkehr darf dort nur fahren, wenn er durch Zusatzzeichen zugelassen ist. Für den Fahrverkehr gilt grundsätzlich höchstens 30 km/h; Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden und darf nebeneinander fahren.
Zeichen 245 kennzeichnet einen Bussonderfahrstreifen. Andere Verkehrsarten dürfen ihn nur benutzen, wenn dies durch Zusatzzeichen zugelassen ist. Freigaben können beispielsweise für Taxi, Fahrrad oder bestimmte andere Verkehrsarten gelten.
Die zentrale Lernidee lautet: Ein Zusatzzeichen kann eine Verkehrsart zulassen, ohne die Schutz- und Rücksichtspflichten des Sonderwegs aufzuheben.
Entscheidungssituationen
Zeichen 205 bei guter Sicht

Du erreichst Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“. Die bevorrechtigte Straße ist vollständig frei einsehbar und kein Fahrzeug nähert sich.
Richtig handeln: Vorfahrt gewähren und nur so langsam heranfahren, dass die Verkehrslage sicher beurteilt werden kann; ein vollständiger Halt ist nicht automatisch vorgeschrieben.
Begründung: Zeichen 205 verlangt Vorfahrtgewährung, anders als Zeichen 206 aber nicht in jeder Situation einen vollständigen Halt.
STOP ohne Haltlinie

Vor dir steht Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren“. Eine Haltlinie ist nicht vorhanden.
Richtig handeln: Anhalten und anschließend von einer Stelle aus, an der die andere Straße übersehen werden kann, die Vorfahrt beachten.
Begründung: Zeichen 206 enthält ein zwingendes Haltgebot. Ohne Haltlinie ist an geeigneter Sichtstelle anzuhalten.
Engstelle mit Zeichen 208

Vor einer schmalen Engstelle steht Zeichen 208 „Vorrang des Gegenverkehrs“. Ein Fahrzeug kommt entgegen.
Richtig handeln: Vor der Engstelle warten und dem Gegenverkehr Vorrang gewähren.
Begründung: Zeichen 208 verpflichtet dazu, den Gegenverkehr durchfahren zu lassen, wenn nicht gleichzeitig sicher passiert werden kann.
Vorgeschriebene Fahrtrichtung

An der Kreuzung zeigt Zeichen 209 eine vorgeschriebene Fahrtrichtung nach rechts. Deine Navigation möchte geradeaus.
Richtig handeln: Dem Verkehrszeichen folgen und rechts fahren; die Navigation anschließend neu berechnen lassen.
Begründung: Vorschriftzeichen ordnen verbindliche Ge- oder Verbote an. Eine Navigationsanweisung hebt sie nicht auf.
Vorgeschriebene Vorbeifahrt

Eine Verkehrsinsel ist mit Zeichen 222 so beschildert, dass rechts an ihr vorbeigefahren werden muss.
Richtig handeln: Die vorgeschriebene Seite benutzen und nicht links an der Insel vorbeifahren.
Begründung: Zeichen 222 schreibt die Seite der Vorbeifahrt verbindlich vor.
Benutzungspflichtiger Radweg

Neben der Fahrbahn beginnt ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter Radweg. Du fährst einen normalen Pkw.
Richtig handeln: Den Radweg nicht mit dem Pkw befahren; er ist dem Radverkehr zugeordnet.
Begründung: Zeichen 237 kennzeichnet einen Radweg und ordnet die entsprechende Sonderwegbenutzung an.
Gemeinsamer Geh- und Radweg

Zeichen 240 kennzeichnet einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Du möchtest mit dem Pkw kurz darüber fahren, um einen Stau zu umfahren.
Richtig handeln: Nicht als Ausweichfahrbahn benutzen.
Begründung: Der gemeinsame Geh- und Radweg ist ein Sonderweg für die angegebenen Verkehrsarten, kein zusätzlicher Pkw-Fahrstreifen.
Getrennter Rad- und Gehweg

Zeichen 241 zeigt getrennte Bereiche für Rad- und Fußverkehr. Du bist zu Fuß unterwegs und möchtest im Radbereich gehen.
Richtig handeln: Den für Fußgänger vorgesehenen Teil benutzen.
Begründung: Zeichen 241 trennt die Verkehrsarten räumlich; die dargestellten Bereiche sind entsprechend zu benutzen.