Zulässige Gesamtmasse, Nutzlast und Achslasten
Beladung darf technische und rechtliche Grenzen des Fahrzeugs nicht überschreiten. Die zulässige Gesamtmasse beschreibt die maximal zulässige Masse des beladenen Fahrzeugs. Aus Fahrzeugleergewicht und zulässiger Gesamtmasse ergibt sich praktisch die verfügbare Nutzlast, wobei konkrete Fahrzeugangaben maßgeblich sind.
Nicht nur die Gesamtmasse zählt. Auch zulässige Achslasten und Belastbarkeit von Reifen, Dachträgern oder anderen Aufnahmepunkten müssen eingehalten werden.
Praxisbeispiel: Vier Erwachsene plus Gepäck können bei einem kleinen Pkw die verbleibende Nutzlast überraschend stark ausschöpfen.
Personenbeförderung: Sitzplätze und Sicherheitsgurte
In einem Pkw dürfen grundsätzlich nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.
Auch kurze Wege sind keine Sicherheitsausnahme. Ausnahmen von der Gurtpflicht sind gesetzlich eng begrenzt, zum Beispiel bestimmte Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit.
Der Fahrer achtet vor dem Losfahren darauf, dass Türen geschlossen sind, Personen sicher sitzen und die Sicht nicht durch Besetzung beeinträchtigt wird.
Merke: Ein zusätzlicher Mitfahrer ohne zulässigen Sitzplatz ist keine kreative Platzlösung.
Kinder richtig sichern
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen auf gurtpflichtigen Sitzplätzen grundsätzlich nur mit einer amtlich genehmigten und für das Kind geeigneten Rückhalteeinrichtung mitgenommen werden.
Entscheidend sind also Alter und Körpergröße zusammen. Ein Kind, das bereits 12 Jahre alt ist, fällt nicht mehr unter diese spezielle Pflicht; ebenso ein jüngeres Kind, das mindestens 150 cm groß ist. Der normale Sicherheitsgurt muss dennoch korrekt genutzt werden.
Kindersitze müssen zum Kind und zum Fahrzeug passen und nach Herstelleranleitung befestigt werden. Bei rückwärtsgerichteten Systemen auf dem Beifahrersitz ist die Airbag-Situation besonders zu beachten.
Tiere und lose Gegenstände im Innenraum
Auch Tiere und Gegenstände dürfen Sicht, Gehör oder Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Ein Tier, das sich frei im Innenraum bewegt, kann den Fahrer ablenken und bei einer Vollbremsung selbst zum gefährlichen Geschoss werden.
Sichere Tiere mit geeigneten Rückhaltesystemen oder Transportlösungen. Lose Flaschen, Werkzeuge, Laptops oder Gepäck gehören nicht ungesichert auf Sitzflächen oder Hutablagen.
Merke: Was bei einer Vollbremsung fliegen kann, muss gesichert werden.
Entscheidungssituationen
Vier Personen plus viel Gepäck

Kleinwagen, vier Erwachsene, voller Kofferraum.
Richtig handeln: Zulässige Gesamtmasse und Achslasten prüfen; Ladung sichern.
Begründung: Personen und Gepäck beanspruchen Nutzlast.
Kind 10 Jahre, 140 cm

Ein 10-jähriges Kind ist 140 cm groß.
Richtig handeln: Geeignete Kinderrückhalteeinrichtung verwenden.
Begründung: Unter 12 und kleiner als 150 cm.
Kind 11 Jahre, 152 cm

Ein 11-jähriges Kind ist 152 cm groß.
Richtig handeln: Spezielle Kindersitzpflicht aus §21 Abs.1a greift wegen der Größe nicht; normalen Gurt korrekt nutzen.
Begründung: Beide Merkmale müssen zusammen vorliegen.
Zu viele Mitfahrer

Fünf Gurtplätze, sechs Personen wollen mitfahren.
Richtig handeln: Eine Person darf nicht mitfahren.
Begründung: Nicht mehr Personen als zulässige Gurtplätze.