Besondere Ausbildungsfahrten: 5 + 4 + 3

Lernfolien

Ausbildung•2 Min. Lesezeit•Stand: 04.10.2026

Die 5 + 4 + 3-Regel

Für die Klasse B sind mindestens zwölf besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. Jede Einheit dauert 45 Minuten. Die Verteilung lautet:

  • 5 Überlandfahrten auf Bundes- oder Landstraßen,
  • 4 Autobahnfahrten beziehungsweise Fahrten auf geeigneten Kraftfahrstraßen,
  • 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Daher wird häufig von den „5 + 4 + 3 Pflichtfahrten“ gesprochen.

Besondere Anforderungen innerhalb der Fahrten

Bei den Überlandfahrten soll eine Fahrt mindestens zwei Einheiten zu je 45 Minuten umfassen. Auch bei der Autobahnschulung ist eine Fahrt mit mindestens zwei Einheiten vorgesehen. Soweit möglich soll mindestens eine 45-Minuten-Einheit auf einer geeigneten Straße ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Begrenzung von nicht unter 120 km/h stattfinden.

Die Dunkelheitsfahrten kommen zusätzlich zu Überland- und Autobahnfahrten hinzu. Mindestens die Hälfte dieser Dunkelheitsschulung soll auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen stattfinden.

Warum erst später in der Ausbildung?

Beim Ersterwerb der Klasse B soll die praktische Grundausbildung möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird. Das ist logisch: Auf der Autobahn oder bei Dunkelheit bleibt wenig Spielraum, um gleichzeitig noch grundlegende Bedienungsfehler zu korrigieren.

Mindestzahl, nicht automatische Prüfungsreife

Zwölf besondere Ausbildungsfahrten sind ein gesetzlicher Mindestumfang. Sie garantieren nicht, dass ein Fahrschüler danach automatisch prüfungsreif ist. Falls Geschwindigkeitseinschätzung, Spurführung, Beobachtung oder andere Kompetenzen noch unsicher sind, können weitere Übungsfahrten notwendig sein.

Merke

Klasse B: 5 Überland + 4 Autobahn/Kraftfahrstraße + 3 Dämmerung/Dunkelheit, jeweils 45 Minuten – zusätzlich zur individuellen Grundausbildung.

Praxis- und Lernhinweis

Die Pflichtfahrten sollten nicht als bloße Zahl auf einer Rechnung betrachtet werden. Überlandfahrten trainieren unter anderem Kurven, Geschwindigkeitswahl und Überholen; Autobahnfahrten Einfädeln, hohe Differenzgeschwindigkeiten und vorausschauenden Spurwechsel; Dunkelheitsfahrten Sichtweite, Beleuchtung und erhöhte Gefahrenwahrnehmung. Wer während einer Pflichtfahrt noch stark mit Grundbedienung beschäftigt ist, kann die eigentlichen Lernziele kaum aufnehmen. Darum ist ein ausreichender Ausbildungsstand vor Beginn dieser Fahrten wichtig. So wird jede Pflichtfahrt gezielt als eigenständiger Lernbaustein genutzt.

Quellen

FührerscheinPilot App Google Play