Probezeit: die ersten zwei Jahre

Lernfolien

Nach dem Führerschein•2 Min. Lesezeit•Stand: 04.10.2026

Wie lange dauert die Probezeit?

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis, für die die gesetzlichen Probezeitregeln gelten, beginnt grundsätzlich eine zweijährige Probezeit. Sie soll Fahranfänger in der besonders unfallträchtigen Anfangsphase zu regelkonformem und verantwortungsvollem Verhalten anhalten.

Nicht jeder Verstoß hat dieselbe Folge

Für Probezeitmaßnahmen ist entscheidend, ob eine rechtskräftige Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt, die nach den gesetzlichen Kriterien in das Fahreignungsregister einzutragen ist. Dabei wird zwischen schwerwiegenden und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen unterschieden.

Stufen der Maßnahmen

Bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar für Fahranfänger an. Wird ein solches Seminar angeordnet, verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.

Kommt es nach der Teilnahme am Aufbauseminar erneut zu einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen, folgt eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt.

Bei einer weiteren entsprechenden Stufe nach Ablauf der gesetzlichen Frist kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Probezeit und Punktesystem sind nicht dasselbe

Die Probezeitmaßnahmen laufen neben dem allgemeinen Fahreignungs-Bewertungssystem. Ein Fahranfänger sollte deshalb nicht nur fragen „Wie viele Punkte bekomme ich?“, sondern auch prüfen, ob ein Verstoß eine besondere Probezeitmaßnahme auslösen kann.

Wichtig

Wer einer vollziehbaren Anordnung zur Teilnahme an einem vorgeschriebenen Aufbauseminar nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt, muss mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

Merke

Regulär 2 Jahre Probezeit. Bei angeordnetem Aufbauseminar: Verlängerung um 2 Jahre und ein abgestuftes Maßnahmenmodell bei weiteren relevanten Verstößen.

Praxis- und Lernhinweis

In der Probezeit lohnt sich ein besonders konservativer Fahrstil: ausreichend Abstand, keine riskanten Überholmanöver, klare Geschwindigkeitsdisziplin und konsequenter Verzicht auf Alkohol oder berauschende Mittel beim Fahren. Ein häufiger Denkfehler ist, einen Verstoß nur nach Bußgeldhöhe zu bewerten. Für Fahranfänger können zusätzlich probezeitrechtliche Folgen entstehen. Wer einen Bescheid erhält, sollte deshalb nicht nur auf Euro und Punkte schauen, sondern auch prüfen, ob der Verstoß in das Stufenmodell der Probezeit fällt.

Quellen

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