Antrag und erforderliche Unterlagen

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Start und Voraussetzungen•2 Min. Lesezeit•Stand: 04.10.2026

Wo wird der Antrag gestellt?

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis wird bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle beziehungsweise bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt. Er kann nach der Fahrerlaubnis-Verordnung schriftlich oder in elektronischer Form vorgesehen sein; die Behörde kann ein persönliches Erscheinen verlangen.

Welche Angaben werden benötigt?

Der Bewerber muss unter anderem seine Personendaten, den ordentlichen Wohnsitz im Inland, Anschrift, Staatsangehörigkeit und die Art des Ausweisdokuments angeben. Außerdem wird die Fahrschule benannt, bei der die Ausbildung erfolgt.

Bereits vorhandene oder früher besessene Fahrerlaubnisse aus anderen Staaten müssen angegeben werden. Das gilt auch, wenn eine entsprechende Fahrerlaubnis bei einer ausländischen Behörde beantragt wurde.

Typische Unterlagen für Klasse B

Zum Antrag gehören insbesondere:

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt,
  • ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Lichtbild,
  • Sehtestbescheinigung oder der zulässige augenärztliche Ersatznachweis,
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe.

Je nach persönlicher Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein. Das betrifft zum Beispiel ausländische Fahrerlaubnisse, besondere Wohnsitzkonstellationen oder behördlich angeordnete Nachweise.

Wann kann der Antrag gestellt werden?

Die Erteilung kann grundsätzlich frühestens sechs Monate vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters beantragt werden. Das bedeutet nicht, dass ab diesem Zeitpunkt schon ohne Weiteres gefahren werden darf; Ausbildung, Prüfungen und Erteilung müssen ordnungsgemäß abgeschlossen sein.

Praktischer Ablauf

Es ist sinnvoll, Antrag, Fahrschulanmeldung, Sehtest und Erste-Hilfe-Schulung früh zu koordinieren. Fehlende Unterlagen können die Weiterleitung zur Prüforganisation und damit den Prüfungstermin verzögern.

Merke

Die Fahrschule bildet aus – die Fahrerlaubnis erteilt die zuständige Behörde. Beides sind getrennte Rollen im Verfahren.

Praxis- und Lernhinweis

Vor der Antragstellung ist eine kleine Unterlagen-Checkliste sinnvoll. Namen auf Ausweis, Anmeldung und Fahrschulunterlagen sollten übereinstimmen; Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis sollten rechtzeitig vorliegen. Wer eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt oder besessen hat, sollte dies von Anfang an offen angeben. Bei Sonderfällen ist es besser, vorab bei der Behörde nachzufragen, statt Unterlagen nachträglich mehrfach einzureichen. Ein vollständiger Antrag verkürzt zwar nicht garantiert die Bearbeitungszeit, verhindert aber vermeidbare Rückfragen.

Quellen

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