Erste-Hilfe-Schulung

Lernfolien

Start und Voraussetzungen•2 Min. Lesezeit•Stand: 04.10.2026

Pflicht vor der Fahrerlaubnis

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen grundsätzlich an einer anerkannten Schulung in Erster Hilfe teilnehmen. Für den normalen Ersterwerb der Klasse B gehört der Nachweis zu den Unterlagen des Fahrerlaubnisantrags.

Die gesetzliche Mindestdauer beträgt neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Die Schulung besteht nicht nur aus Theorie. Sie soll durch theoretische Inhalte und praktische Übungen Wissen und konkrete Handlungssicherheit vermitteln.

Was wird vermittelt?

Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen, die Laien an einem Unfallort tatsächlich durchführen können: Gefahren erkennen, Unfallstelle absichern, Notruf veranlassen, Bewusstsein und Atmung kontrollieren, stabile Seitenlage, Wiederbelebung und der Umgang mit typischen Verletzungen. Nach aktueller Fahrerlaubnis-Verordnung gehört außerdem Grundwissen zur Organ- und Gewebespende einschließlich der Möglichkeiten zur Dokumentation der persönlichen Entscheidung zum Schulungsgegenstand.

Anerkannter Nachweis

Die Teilnahme muss durch eine Bescheinigung einer amtlich anerkannten Stelle oder eines gesetzlich anerkannten Trägers nachgewiesen werden. Deshalb sollte man vor der Buchung prüfen, dass der Anbieter Schulungen anbietet, die für den Fahrerlaubnisantrag anerkannt werden.

Erweiterung oder Neuerteilung

Wer bereits früher eine Erste-Hilfe-Schulung im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung absolviert hat, muss bei einer Erweiterung oder Neuerteilung nicht automatisch noch einmal einen neuen Nachweis erbringen. Die Verordnung sieht hier unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Verzicht auf den erneuten Nachweis vor.

Praxis statt „nur Bescheinigung“

Die Schulung ist nicht bloß ein Verwaltungsbaustein. Gerade in den ersten Minuten nach einem schweren Unfall können einfache Maßnahmen entscheidend sein.

Merke

Für Klasse B: anerkannte Erste-Hilfe-Schulung, mindestens 9 × 45 Minuten, Bescheinigung für den Antrag aufbewahren.

Praxis- und Lernhinweis

Im Ernstfall zählt nicht, ob man jede Fachbezeichnung auswendig kennt, sondern ob man eine sichere Handlungskette beherrscht: Eigenschutz, Unfallstelle absichern, Lage erfassen, Notruf, lebensrettende Sofortmaßnahmen und Betreuung bis professionelle Hilfe eintrifft. Wer den Kurs lange vor dem Führerschein absolviert hat, kann freiwillig auffrischen. Eine Auffrischung ist besonders sinnvoll, wenn man sich bei Wiederbelebung, stabiler Seitenlage oder dem Umgang mit starken Blutungen nicht mehr sicher fühlt.

Quellen

FührerscheinPilot App Google Play