Kernregel
Die Fahrerlaubnisklasse B ist die normale Pkw-Klasse. Sie berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg, die – zusätzlich zum Fahrersitz – für höchstens acht Personen ausgelegt und gebaut sind. Krafträder der Klassen A1, A2 und A gehören nicht zur Klasse B. Die Klasse B schließt jedoch die Klassen AM und L ein.
Anhänger mit Klasse B
Bei Anhängern ist immer die zulässige Gesamtmasse (zGM) entscheidend, nicht nur das tatsächliche Gewicht am Tag der Fahrt. Ein Anhänger bis 750 kg zGM darf mit einem Fahrzeug der Klasse B geführt werden. Ist der Anhänger schwerer als 750 kg zGM, reicht Klasse B nur dann aus, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger höchstens 3.500 kg beträgt.
Beispiel: Ein Pkw mit 2.200 kg zGM und ein Anhänger mit 1.300 kg zGM ergeben genau 3.500 kg. Diese Kombination fällt noch in Klasse B. Hat der Anhänger dagegen 1.500 kg zGM, ergibt sich eine Kombination von 3.700 kg. Dann muss geprüft werden, ob B96 genügt oder die Klasse BE erforderlich ist.
Was du in der Praxis prüfen solltest
- zGM des Zugfahrzeugs in den Fahrzeugpapieren nachsehen.
- zGM des Anhängers prüfen.
- Beide Werte für die fahrerlaubnisrechtliche Einordnung addieren.
- Zusätzlich technische Grenzen wie Anhängelast und Stützlast beachten; sie sind von der Fahrerlaubnisklasse getrennt zu prüfen.
Typischer Fehler
„Mein Anhänger ist heute fast leer, also darf ich ihn mit Klasse B ziehen.“ Das kann falsch sein. Für die Einordnung der Fahrerlaubnisklasse zählt grundsätzlich die zulässige Gesamtmasse. Das tatsächliche Gewicht ist dagegen unter anderem bei technischen Fahrzeuggrenzen relevant.
Merke
Klasse B ist mehr als „Pkw bis 3,5 Tonnen“: Personenanzahl, Fahrzeugart und bei Anhängern die Kombination der zGM gehören immer zur Prüfung.
Praxis- und Lernhinweis
Bei Anhängerfragen lohnt sich ein festes Prüfschema: zuerst Fahrerlaubnisklasse, dann technische Zulässigkeit. Zwei Kombinationen können dieselbe tatsächliche Masse haben und trotzdem fahrerlaubnisrechtlich unterschiedlich sein, wenn die eingetragenen zGM-Werte verschieden sind. In Prüfungsaufgaben ist deshalb genau auf die Formulierung „zulässige Gesamtmasse“ zu achten. Für den Alltag gilt zusätzlich: Selbst wenn B, B96 oder BE fahrerlaubnisrechtlich genügt, können Anhängelast, Stützlast, Reifen, Tempo-100-Voraussetzungen oder Beladung die Fahrt trotzdem unzulässig machen.