Reguläres Mindestalter
Für die Fahrerlaubnisklassen B und BE beträgt das reguläre Mindestalter 18 Jahre. Eine wichtige Ausnahme ist das Begleitete Fahren ab 17 (BF17). Dabei kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erteilt werden, jedoch zunächst mit der Auflage, nur zusammen mit einer eingetragenen Begleitperson zu fahren.
Wer darf begleiten?
Eine Begleitperson muss bei der Beantragung mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende anerkannte Fahrerlaubnis besitzen und darf zu diesem Zeitpunkt im Fahreignungsregister mit höchstens einem Punkt belastet sein. Die Person wird namentlich in der Prüfungsbescheinigung aufgeführt.
Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer und übernimmt nicht die Fahrzeugführung. Ihre Aufgabe ist, Sicherheit zu geben, als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und bei Bedarf kurze Hinweise zu geben.
Alkohol, THC und andere berauschende Mittel
Auch für die Begleitperson gelten klare Grenzen. Sie darf insbesondere nicht mit mindestens 0,25 mg/l Atemalkohol oder 0,5 Promille Blutalkohol begleiten. Nach aktueller Rechtslage ist auch eine THC-Konzentration von mindestens 3,5 ng/ml im Blutserum ein Ausschlussgrund. Unter der Wirkung anderer in § 24a StVG erfasster berauschender Mittel darf ebenfalls nicht begleitet werden.
Ab dem 18. Geburtstag
Mit Erreichen des regulären Mindestalters entfällt die Begleitauflage. Die BF17-Prüfungsbescheinigung dient im Inland noch bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag als Nachweis, sofern der Kartenführerschein noch nicht ausgehändigt wurde.
Merke
BF17 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse. Es ist Klasse B beziehungsweise BE mit einer vorübergehenden Begleitauflage.
Praxis- und Lernhinweis
Vor einer BF17-Fahrt sollten Fahrer und Begleitperson kurz prüfen, ob die richtige Person eingetragen ist und die erforderlichen Nachweise mitgeführt werden. Besonders wichtig ist, dass die Begleitperson nicht „mitfährt wie ein Fahrlehrer“, sondern den jungen Fahrer selbstständig entscheiden lässt. Genau das ist der Sinn des Modells: Erfahrung unter realen Bedingungen sammeln, ohne die Verantwortung für Beobachtung, Geschwindigkeit, Abstand und Verkehrsentscheidungen an die Begleitperson abzugeben.