So funktioniert BF17 im Alltag
Beim Begleiteten Fahren ab 17 wird die Fahrerlaubnis der Klasse B beziehungsweise BE bereits vor dem regulären Mindestalter von 18 Jahren erteilt. Bis zum 18. Geburtstag darf der junge Fahrer die Fahrerlaubnis aber nur nutzen, wenn mindestens eine namentlich eingetragene Begleitperson im Fahrzeug dabei ist.
Die Begleitperson fährt nicht
Die Begleitperson ist kein Ersatz-Fahrlehrer und greift nicht wie in einem Fahrschulauto über Doppelpedale ein. Sie soll vor Fahrtbeginn und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, Sicherheit vermitteln und – soweit die Verkehrssituation es zulässt – Rat oder kurze Hinweise geben.
Voraussetzungen für Begleitpersonen
Bei der Beantragung muss die Begleitperson grundsätzlich:
- mindestens 30 Jahre alt sein,
- seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende anerkannte Fahrerlaubnis besitzen,
- im Fahreignungsregister mit höchstens einem Punkt belastet sein.
Während des Begleitens gelten außerdem Alkohol-, THC- und Drogenvorgaben. Wer die gesetzlichen Grenzwerte erreicht oder unter der Wirkung relevanter berauschender Mittel steht, darf nicht als Begleitperson eingesetzt werden.
Prüfungsbescheinigung mitführen
Beim BF17 tritt zunächst eine Prüfungsbescheinigung an die Stelle des regulären Führerscheins. Die eingetragenen Begleitpersonen werden dort aufgeführt. Die Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Mit dem 18. Geburtstag entfällt die Begleitauflage. Die Bescheinigung kann im Inland noch bis zu drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres als Nachweis dienen, wenn der Kartenführerschein noch nicht vorliegt.
Merke
BF17 gibt Fahrpraxis vor dem 18. Geburtstag – aber nur mit eingetragener, geeigneter Begleitperson und unter den gesetzlichen Begleitregeln.
Praxis- und Lernhinweis
BF17 ist besonders wertvoll, wenn die Fahrten nach der Prüfung bewusst genutzt werden. Immer dieselbe kurze Strecke bringt weniger Lernerfahrung als unterschiedliche Tageszeiten, Wetterlagen und Streckentypen. Die Begleitperson kann nach der Fahrt ruhig besprechen, was gut lief und wo früher hätte reagiert werden können. Während einer kritischen Situation sollte sie dagegen nur so viel sprechen, wie für Sicherheit nötig ist. Ziel ist, bis zum 18. Geburtstag möglichst viel selbstständige, aber reflektierte Fahrerfahrung aufzubauen.