Erkennst du alle Vorschriftzeichen? Pro Durchgang werden bis zu 30 zufällige Zeichen abgefragt.
Zeichen 201 – Andreaskreuz. Schienenverkehr hat Vorrang; zusätzlich gelten besondere Halt- und Parkregeln. Bahnübergang sichern, Signale beachten und nur bei vollständig freiem Räumbereich fahren.
Zeichen 205 – Vorfahrt gewähren. Du musst dem bevorrechtigten Verkehr Vorfahrt gewähren. Geschwindigkeit verringern, Kreuzung beobachten und erforderlichenfalls warten.
Zeichen 206 – Halt. Vorfahrt gewähren. Du musst anhalten und Vorfahrt gewähren. An der Haltlinie vollständig anhalten; ohne Haltlinie an geeigneter Sichtstelle stoppen.
Zeichen 208 – Vorrang des Gegenverkehrs. Du musst dem Gegenverkehr Vorrang gewähren. Vor der Engstelle warten, wenn Gegenverkehr nicht gleichzeitig sicher passieren kann.
Zeichen 209 – Vorgeschriebene Fahrtrichtung. Ordnet die durch „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 211 – Hier vorgeschriebene Fahrtrichtung. Ordnet die durch „Hier vorgeschriebene Fahrtrichtung“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 214 – Geradeaus oder rechts. Ordnet die durch „Geradeaus oder rechts“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 215 – Kreisverkehr. Vorgeschriebene Fahrtrichtung im Kreisverkehr. Rechts herum fahren; zusätzliche Vorfahrtbeschilderung beachten.
Zeichen 220 – Einbahnstraße. Ordnet die durch „Einbahnstraße“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 222 – Vorgeschriebene Vorbeifahrt. Ordnet die durch „Vorgeschriebene Vorbeifahrt“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 223.1 – Seitenstreifen befahren. Ordnet die durch „Seitenstreifen befahren“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 223.2 – Seitenstreifen nicht mehr befahren. Ordnet die durch „Seitenstreifen nicht mehr befahren“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 223.3 – Seitenstreifen räumen. Ordnet die durch „Seitenstreifen räumen“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 224 – Haltestelle. Ordnet die durch „Haltestelle“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 229 – Taxenstand. Ordnet die durch „Taxenstand“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 230 – Ladebereich. Ordnet die durch „Ladebereich“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 237 – Radweg. Ordnet die durch „Radweg“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 238 – Reitweg. Ordnet die durch „Reitweg“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 239 – Gehweg. Ordnet die durch „Gehweg“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 240 – Gemeinsamer Geh- und Radweg. Ordnet die durch „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 241 – Getrennter Rad- und Gehweg. Ordnet die durch „Getrennter Rad- und Gehweg“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 242.1 – Beginn einer Fußgängerzone. Ordnet die durch „Beginn einer Fußgängerzone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 242.2 – Ende einer Fußgängerzone. Ordnet die durch „Ende einer Fußgängerzone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 244.1 – Beginn einer Fahrradstraße. Ordnet die durch „Beginn einer Fahrradstraße“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 244.2 – Ende einer Fahrradstraße. Ordnet die durch „Ende einer Fahrradstraße“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 244.3 – Beginn einer Fahrradzone. Ordnet die durch „Beginn einer Fahrradzone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 244.4 – Ende einer Fahrradzone. Ordnet die durch „Ende einer Fahrradzone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 245 – Bussonderfahrstreifen. Ordnet die durch „Bussonderfahrstreifen“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 250 – Verbot für Fahrzeuge aller Art. Fahrzeuge aller Art dürfen den Verkehrsweg grundsätzlich nicht benutzen. Nicht befahren; Zusatzzeichen auf Ausnahmen prüfen.
Zeichen 251 – Verbot für Kraftwagen. Ordnet die durch „Verbot für Kraftwagen“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 253 – Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t. Ordnet die durch „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 254 – Verbot für Radverkehr. Ordnet die durch „Verbot für Radverkehr“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 255 – Verbot für Krafträder. Ordnet die durch „Verbot für Krafträder“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 259 – Verbot für Fußgänger. Ordnet die durch „Verbot für Fußgänger“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 260 – Verbot für Kraftfahrzeuge. Ordnet die durch „Verbot für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 261 – Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern. Ordnet die durch „Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 262 – Tatsächliche Masse. Ordnet die durch „Tatsächliche Masse“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 263 – Tatsächliche Achslast. Ordnet die durch „Tatsächliche Achslast“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 264 – Tatsächliche Breite. Ordnet die durch „Tatsächliche Breite“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 265 – Tatsächliche Höhe. Ordnet die durch „Tatsächliche Höhe“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 266 – Tatsächliche Länge. Ordnet die durch „Tatsächliche Länge“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 267 – Verbot der Einfahrt. In diese Fahrbahn darf aus dieser Richtung nicht eingefahren werden. Nicht einfahren; Zusatzzeichen auf Ausnahmen prüfen.
Zeichen 268 – Schneeketten vorgeschrieben. Ordnet die durch „Schneeketten vorgeschrieben“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 269 – Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung. Ordnet die durch „Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 270.1 – Beginn einer Umweltzone. Ordnet die durch „Beginn einer Umweltzone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 270.2 – Ende einer Umweltzone. Ordnet die durch „Ende einer Umweltzone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 272 – Verbot des Wendens. Ordnet die durch „Verbot des Wendens“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 273 – Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes. Ordnet die durch „Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 274 – Zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die angegebene Geschwindigkeit ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Ab dem Zeichen höchstens den angegebenen Wert fahren und zusätzlich situationsgerecht langsamer fahren.
Zeichen 274.1 – Beginn einer Geschwindigkeitszone. Ordnet die durch „Beginn einer Geschwindigkeitszone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 274-50 – Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Höchstens 50 km/h fahren und bei schlechter Sicht, Wetter oder Verkehrslage situationsgerecht langsamer fahren.
Zeichen 274.2 – Ende einer Geschwindigkeitszone. Ordnet die durch „Ende einer Geschwindigkeitszone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 274-70 – Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 70 km/h. Höchstens 70 km/h fahren und die Geschwindigkeit zusätzlich an Sicht, Straßenverlauf und Verkehr anpassen.
Zeichen 275 – Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit. Die angegebene Geschwindigkeit ist grundsätzlich die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit. Nicht langsamer fahren, außer Verkehr, Sicht, Wetter oder Straße erfordern es.
Zeichen 276 – Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Ordnet die durch „Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 277 – Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t. Ordnet die durch „Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 277.1 – Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen. Ordnet die durch „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 278 – Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Ordnet die durch „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 279 – Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit. Ordnet die durch „Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 280 – Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art. Ordnet die durch „Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 281 – Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t. Ordnet die durch „Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 281.1 – Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen. Ordnet die durch „Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 282 – Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote. Ordnet die durch „Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 283 – Absolutes Haltverbot. Auf der Fahrbahn darf nicht gehalten werden. Verbotsstrecke und Pfeilrichtung beachten.
Zeichen 286 – Eingeschränktes Haltverbot. Halten grundsätzlich höchstens drei Minuten; Ausnahmen für Ein-/Aussteigen und Be-/Entladen. Nur so lange wie zulässig halten; Ladegeschäft ohne Verzögerung durchführen.
Zeichen 290.1 – Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone. Ordnet die durch „Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
Zeichen 290.2 – Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone. Ordnet die durch „Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone“ bezeichnete verbindliche Regel an. Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.
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