Regeln kompakt

Anhänger und Gespanne

Massen, Klassen B, B96 und BE, Geschwindigkeiten und Technik beim Fahren mit Anhänger.

30Regeln
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  1. Klasse B Zugfahrzeug
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    Klasse B Zugfahrzeug

    Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zGM und höchstens acht Sitzplätze außer Fahrersitz. Zugfahrzeug der Klasse B

  2. B: Anhänger bis 750 kg
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    B: Anhänger bis 750 kg

    Mit Klasse B ist ein Anhänger bis 750 kg zGM zulässig. Anhänger-zGM ≤ 750 kg

  3. B: Anhänger über 750 kg
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    B: Anhänger über 750 kg

    Bei Anhänger über 750 kg zGM darf die Summe der zGM mit normalem B höchstens 3.500 kg betragen. Anhänger-zGM > 750 kg

  4. B96 Obergrenze
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    B96 Obergrenze

    B96 gilt bei Anhänger über 750 kg für Kombinationen über 3.500 bis höchstens 4.250 kg zGM. B96

  5. B96 Schulung
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    B96 Schulung

    B96 erfordert mindestens sieben Stunden Fahrerschulung. B96

  6. BE Anhängergrenze
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    BE Anhängergrenze

    BE umfasst hinter einem Zugfahrzeug der Klasse B Anhänger/Sattelanhänger bis 3.500 kg zGM. Klasse BE

  7. Fahrerlaubnis ≠ Anhängelast
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    Fahrerlaubnis ≠ Anhängelast

    Fahrerlaubnisrechtliche Erlaubnis ersetzt nicht die technische Anhängelast des Zugfahrzeugs. immer

  8. Pkw-Anhängelast
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    Pkw-Anhängelast

    Bei normalen Pkw darf die gezogene Anhängelast weder zGG des Zugfahrzeugs noch Hersteller-/amtlichen Wert überschreiten. normaler Pkw

  9. Mindeststützlast 4 %
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    Mindeststützlast 4 %

    Bei Starrdeichselanhängern bis 3,5 t grundsätzlich mindestens 4 % des tatsächlichen Anhängergewichts. bis 3,5 t zGG

  10. Mindestwert braucht nicht über 25 kg
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    Mindestwert braucht nicht über 25 kg

    Der gesetzlich verlangte Mindeststützlastwert braucht nicht mehr als 25 kg zu betragen. Mindeststützlastregel

  11. Maximalstützlast
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    Maximalstützlast

    Kupplungs-, Anhänger- und Zugfahrzeuggrenzen dürfen nicht überschritten werden; maßgeblich ist die jeweils engste Grenze. immer

  12. Pkw mit Anhänger außerorts
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    Pkw mit Anhänger außerorts

    Außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich höchstens 80 km/h. Pkw mit Anhänger

  13. Pkw mit Anhänger Autobahn
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    Pkw mit Anhänger Autobahn

    Auf Autobahn/Kraftfahrstraße grundsätzlich höchstens 80 km/h ohne Tempo-100-Ausnahme. Pkw mit Anhänger

  14. Tempo 100 nur Autobahn/Kraftfahrstraße
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    Tempo 100 nur Autobahn/Kraftfahrstraße

    Die Ausnahme erlaubt 100 km/h nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. gültige Tempo-100-Kombination

  15. Tempo-100-Plakette
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    Tempo-100-Plakette

    Gesiegelte Tempo-100-Plakette muss an der Rückseite des Anhängers angebracht sein. Tempo-100-Ausnahme

  16. Reifenalter
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    Reifenalter

    Anhängerreifen müssen bei Tempo 100 jünger als sechs Jahre sein. Tempo-100-Ausnahme

  17. Reifenkategorie
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    Reifenkategorie

    Anhängerreifen mindestens Geschwindigkeitskategorie L = 120 km/h. Tempo-100-Ausnahme

  18. ABS am Zugfahrzeug
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    ABS am Zugfahrzeug

    Tempo-100-Regel setzt einen automatischen Blockierverhinderer am Zugfahrzeug voraus. Tempo-100-Ausnahme

  19. Faktor 0,3
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    Faktor 0,3

    Ungebremste Anhänger bzw. gebremste ohne hydraulische Schwingungsdämpfer: X = 0,3. Tempo-100-Masseberechnung

  20. Wohnanhänger Faktor 0,8
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    Wohnanhänger Faktor 0,8

    Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern: X = 0,8. Tempo-100-Masseberechnung

  21. Andere Anhänger Faktor 1,1
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    Andere Anhänger Faktor 1,1

    Andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern: X = 1,1. Tempo-100-Masseberechnung

  22. Stabilisierung Wohnanhänger Faktor 1,0
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    Stabilisierung Wohnanhänger Faktor 1,0

    Unter den gesetzlichen Stabilisierungsvoraussetzungen kann Faktor 1,0 gelten. Tempo-100-Masseberechnung

  23. Stabilisierung anderer Anhänger Faktor 1,2
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    Stabilisierung anderer Anhänger Faktor 1,2

    Unter den gesetzlichen Stabilisierungsvoraussetzungen kann Faktor 1,2 gelten. Tempo-100-Masseberechnung

  24. Linker Fahrstreifen außerorts
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    Linker Fahrstreifen außerorts

    Bei mindestens drei markierten Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge mit Anhänger den linken grundsätzlich nur zum Linksabbiegen nutzen. außerorts

  25. bbH Anhänger >60
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    bbH Anhänger >60

    Für Autobahn/Kraftfahrstraße muss auch der Anhänger eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h haben. Autobahn/Kraftfahrstraße

  26. Verbindung betriebssicher
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    Verbindung betriebssicher

    Kupplungseinrichtungen müssen eine betriebssichere Verbindung ermöglichen. Ankuppeln

  27. Anhängerbremse
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    Anhängerbremse

    Anhängerbremsanlage muss den technischen Vorschriften entsprechen; Auflaufbremsen sind unter den Voraussetzungen des § 41 zulässig. gebremster Anhänger

  28. Schluss- und Bremsleuchten
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    Schluss- und Bremsleuchten

    Anhänger müssen grundsätzlich mit vorgeschriebenen Schluss- und Bremsleuchten ausgerüstet sein. Anhänger

  29. Fahrtrichtungsanzeiger
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    Fahrtrichtungsanzeiger

    Anhänger müssen grundsätzlich hinten paarweise Fahrtrichtungsanzeiger haben. Anhänger

  30. Degressiv/progressiv
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    Degressiv/progressiv

    Degressives und progressives Bremsen gehört ausdrücklich zum klassenspezifischen B-Zusatzstoff. B02

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