Regeln kompakt

Licht, Unfall und rechtliche Folgen

Beleuchtung, Sonderrechte, Pflichten nach einem Unfall sowie Punkte, Probezeit, Fahrverbot und MPU.

19Regeln
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  1. Abblendlicht bei schlechter Sicht
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    Abblendlicht bei schlechter Sicht

    Dämmerung, Dunkelheit oder erforderliche Sichtlage Vorgeschriebene Beleuchtung benutzen; bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen auch tagsüber Abblendlicht. Amtliche Rechtsgrundlage; konkrete Sanktionen können tatbestands- und einzelfallabhängig sein.

  2. Nebelschlussleuchte
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    Nebelschlussleuchte

    Nebel und Sichtweite unter 50 m Nebelschlussleuchte darf benutzt werden. Amtliche Rechtsgrundlage; konkrete Sanktionen können tatbestands- und einzelfallabhängig sein.

  3. Blau + Einsatzhorn
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    Blau + Einsatzhorn

    Blaues Blinklicht zusammen mit Einsatzhorn Alle übrigen Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen. Amtliche Rechtsgrundlage; konkrete Sanktionen können tatbestands- und einzelfallabhängig sein.

  4. Blau allein
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    Blau allein

    Blaues Blinklicht ohne Einsatzhorn Warnsignal; erhöhte Aufmerksamkeit und angepasste Fahrweise. Amtliche Rechtsgrundlage; konkrete Sanktionen können tatbestands- und einzelfallabhängig sein.

  5. Gelbes Blinklicht
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    Gelbes Blinklicht

    Gelbes Blinklicht Warnung vor Gefahren; keine automatische Vorfahrt. Amtliche Rechtsgrundlage; konkrete Sanktionen können tatbestands- und einzelfallabhängig sein.

  6. Unfall anhalten
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    Unfall anhalten

    Beteiligung an Verkehrsunfall Unverzüglich anhalten, Verkehr sichern, Folgen feststellen. Amtliche Rechtsgrundlage; konkrete Sanktionen können tatbestands- und einzelfallabhängig sein.

  7. Hilfeleistung
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    Hilfeleistung

    Verletzte nach Unfall Zumutbare Hilfe leisten; Behinderung Helfender vermeiden. Amtliche Rechtsgrundlage; konkrete Sanktionen können tatbestands- und einzelfallabhängig sein.

  8. Unfallort
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    Unfallort

    Geschädigter nicht anwesend Angemessene Zeit warten und Feststellungen/Nachmeldung ermöglichen; nicht einfach wegfahren. Amtliche Rechtsgrundlage; konkrete Sanktionen können tatbestands- und einzelfallabhängig sein.

  9. Punktebewertung
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    Punktebewertung

    Relevanter Verkehrsverstoß Je nach Schwere 1, 2 oder 3 Punkte. Amtliche Rechtsgrundlage; konkrete Sanktionen können tatbestands- und einzelfallabhängig sein.

  10. Vormerkung
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    Vormerkung

    1 bis 3 Punkte Vormerkung. Amtliche Rechtsgrundlage; konkrete Sanktionen können tatbestands- und einzelfallabhängig sein.

  11. Ermahnung
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    Ermahnung

    4 bis 5 Punkte Schriftliche Ermahnung. Amtliche Rechtsgrundlage; konkrete Sanktionen können tatbestands- und einzelfallabhängig sein.

  12. Verwarnung
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    Verwarnung

    6 bis 7 Punkte Schriftliche Verwarnung. Amtliche Rechtsgrundlage; konkrete Sanktionen können tatbestands- und einzelfallabhängig sein.

  13. Entziehung ab 8
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    Entziehung ab 8

    8 oder mehr Punkte Fahrerlaubnis ist zu entziehen. Amtliche Rechtsgrundlage; konkrete Sanktionen können tatbestands- und einzelfallabhängig sein.

  14. Erste Probezeitmaßnahme
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    Erste Probezeitmaßnahme

    1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße Aufbauseminar; Probezeitverlängerung um zwei Jahre. Amtliche Rechtsgrundlage; konkrete Sanktionen können tatbestands- und einzelfallabhängig sein.

  15. Fahrverbot
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    Fahrverbot

    Entsprechende grobe/beharrliche OWi Fahrverbot nach §25 StVG grundsätzlich 1 bis 3 Monate. Amtliche Rechtsgrundlage; konkrete Sanktionen können tatbestands- und einzelfallabhängig sein.

  16. Entziehung
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    Entziehung

    Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen Fahrerlaubnis erlischt mit Entziehung. Amtliche Rechtsgrundlage; konkrete Sanktionen können tatbestands- und einzelfallabhängig sein.

  17. MPU Alkohol
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    MPU Alkohol

    Führen eines Fahrzeugs mit mindestens 1,6 ‰ BAK oder 0,8 mg/l AAK Medizinisch-psychologisches Gutachten ist anzuordnen. Amtliche Rechtsgrundlage; konkrete Sanktionen können tatbestands- und einzelfallabhängig sein.

  18. Regress vor Versicherungsfall
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    Regress vor Versicherungsfall

    Bestimmte vertraglich zulässige Obliegenheitsverletzungen Leistungsfreiheit/Regress gegenüber Versicherungsnehmer oder Mitversicherten kann bis zu 5.000 € begrenzt sein. Amtliche Rechtsgrundlage; konkrete Sanktionen können tatbestands- und einzelfallabhängig sein.

  19. Regress nach Versicherungsfall
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    Regress nach Versicherungsfall

    Bestimmte Aufklärungs-/Schadensminderungspflichtverletzungen Grundsätzlich bis 2.500 €, bei besonders schwerwiegender vorsätzlicher Verletzung bis 5.000 €. Amtliche Rechtsgrundlage; konkrete Sanktionen können tatbestands- und einzelfallabhängig sein.

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