Sehtest

Lernfolien

Start und Voraussetzungen•2 Min. Lesezeit•Stand: 04.10.2026

Wer braucht den Sehtest?

Bewerber um die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T müssen grundsätzlich einen Sehtest absolvieren. Für Klasse B gehört dieser Nachweis damit zum normalen Fahrerlaubnisantrag.

Der Test wird bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt. Vor dem Test muss die Identität des Bewerbers anhand eines Ausweisdokuments geprüft werden. Gemessen wird, ob die gesetzlich vorgeschriebene zentrale Tagessehschärfe erreicht wird.

Sehhilfe ist erlaubt

Der Sehtest kann mit Brille oder Kontaktlinsen bestanden werden. Reicht die Sehschärfe ohne Sehhilfe nicht aus, darf der Test mit einer Sehhilfe oder einer verbesserten Sehhilfe wiederholt werden. In der Bescheinigung wird vermerkt, ob der Test mit Sehhilfe durchgeführt wurde.

Was passiert, wenn der Test nicht bestanden wird?

Ein nicht bestandener Standard-Sehtest bedeutet nicht automatisch, dass keine Fahrerlaubnis möglich ist. Dann ist eine augenärztliche Untersuchung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung erforderlich. Der Augenarzt beurteilt das Sehvermögen umfassender und stellt der Fahrerlaubnisbehörde ein entsprechendes Zeugnis aus.

Auch wenn beim normalen Sehtest andere Zweifel am Sehvermögen auffallen, können diese dokumentiert werden. Die Behörde kann bei begründeten Bedenken ein augenärztliches Gutachten verlangen und gegebenenfalls Auflagen oder Beschränkungen festlegen.

Gültigkeit des Nachweises

Sehtestbescheinigung, augenärztliches Zeugnis oder Gutachten dürfen bei der Antragstellung grundsätzlich nicht älter als zwei Jahre sein.

Merke

Nicht „ohne Brille sehen“ ist das Ziel, sondern die vorgeschriebene Sehfähigkeit sicher zu erreichen. Eine erforderliche Sehhilfe kann später als Auflage zur Fahrerlaubnis gehören.

Praxis- und Lernhinweis

Wer im Alltag Brille oder Kontaktlinsen benötigt, sollte den Sehtest mit der tatsächlich verwendeten Sehhilfe absolvieren und diese auch zu Fahrstunden und Prüfung mitbringen. Ein knapp bestandenes Testergebnis ist kein Grund, die eigene Sehkorrektur zu vernachlässigen. Gerade bei Dunkelheit, Regen und Gegenlicht können Sehprobleme stärker auffallen als in einer ruhigen Testsituation. Die gesetzliche Mindestanforderung ersetzt daher nicht die persönliche Verantwortung, nur mit ausreichender Sehfähigkeit zu fahren.

Quellen

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