Grundsatz: ordentlicher Wohnsitz
Eine deutsche Fahrerlaubnis darf grundsätzlich nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat. Das ist mehr als eine bloße Meldeadresse. Entscheidend ist, wo eine Person wegen ihrer persönlichen und beruflichen Bindungen gewöhnlich lebt.
Als Regelwert nennt die Fahrerlaubnis-Verordnung einen Aufenthalt von mindestens 185 Tagen im Jahr. Wer persönliche Bindungen in Deutschland hat, sich aber aus beruflichen Gründen zeitweise in anderen Staaten aufhält, kann seinen ordentlichen Wohnsitz trotzdem in Deutschland behalten, wenn er regelmäßig hierher zurückkehrt.
Schule und Studium
Für Schüler und Studierende gibt es besondere Regeln. Wer seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatte und sich ausschließlich zum Besuch einer Hochschule oder Schule in einem anderen EU-/EWR-Staat aufhält, behält grundsätzlich seinen deutschen ordentlichen Wohnsitz.
Umgekehrt begründet ein Student aus einem anderen EU-/EWR-Staat nicht automatisch allein durch das Studium in Deutschland einen ordentlichen Wohnsitz. Eine Fahrerlaubnis kann in diesem Fall unter den gesetzlichen Voraussetzungen erteilt werden, wenn der Aufenthalt in Deutschland mindestens sechs Monate dauert.
Warum die Regel wichtig ist
Die Wohnsitzregel soll verhindern, dass Bewerber nur für eine vermeintlich leichtere oder günstigere Fahrerlaubniserteilung in einen anderen Staat wechseln. Für die Behörde ist daher nicht nur die Anschrift, sondern die tatsächliche Lebenssituation maßgeblich.
Praktischer Hinweis
Welche Nachweise die Behörde im Einzelfall sehen möchte, kann vom Verwaltungsverfahren vor Ort abhängen. Typisch sind Melde- und Identitätsdaten sowie gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen zu Aufenthalt, Arbeit, Schule oder Studium.
Merke
185 Tage sind ein wichtiger gesetzlicher Orientierungspunkt. Entscheidend bleibt aber die rechtliche Gesamtbewertung des ordentlichen Wohnsitzes.
Praxis- und Lernhinweis
Wer zwischen mehreren Ländern lebt, sollte die Wohnsitzfrage vor der Anmeldung zur Prüfung klären und nicht erst kurz vor dem Prüfungstermin. Ein Mietvertrag oder eine Meldebestätigung allein löst die rechtliche Frage nicht in jedem Fall. Relevant können persönliche Bindungen, Arbeit, regelmäßige Rückkehr und die Dauer des Aufenthalts sein. Bei Studium, Ausbildung oder grenzüberschreitender Beschäftigung lohnt sich eine frühe Abstimmung mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, damit Ausbildung und Prüfung nicht an einer ungeklärten Zuständigkeit scheitern.