Andreaskreuz
Schienenverkehr hat Vorrang; zusätzlich gelten besondere Halt- und Parkregeln.
Alle Vorschriftzeichen mit verständlichen Erklärungen für deine Theorieprüfung.
Schienenverkehr hat Vorrang; zusätzlich gelten besondere Halt- und Parkregeln.
Ordnet die durch „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Hier vorgeschriebene Fahrtrichtung“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Geradeaus oder rechts“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Einbahnstraße“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Vorgeschriebene Vorbeifahrt“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Seitenstreifen befahren“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Seitenstreifen nicht mehr befahren“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Seitenstreifen räumen“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Haltestelle“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Ladebereich“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Getrennter Rad- und Gehweg“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Beginn einer Fußgängerzone“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Ende einer Fußgängerzone“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Beginn einer Fahrradstraße“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Ende einer Fahrradstraße“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Beginn einer Fahrradzone“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Ende einer Fahrradzone“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Bussonderfahrstreifen“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Fahrzeuge aller Art dürfen den Verkehrsweg grundsätzlich nicht benutzen.
Ordnet die durch „Verbot für Kraftwagen“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Verbot für Radverkehr“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Verbot für Krafträder“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Verbot für Fußgänger“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Verbot für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Tatsächliche Masse“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Tatsächliche Achslast“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Tatsächliche Breite“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Tatsächliche Höhe“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Tatsächliche Länge“ bezeichnete verbindliche Regel an.
In diese Fahrbahn darf aus dieser Richtung nicht eingefahren werden.
Ordnet die durch „Schneeketten vorgeschrieben“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Beginn einer Umweltzone“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Ende einer Umweltzone“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Verbot des Wendens“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes“ bezeichnete verbindliche Regel an.