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Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Zeichen 261 Vorschriftzeichen StVO Anlage 2

Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Bedeutung

Ordnet die durch „Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ bezeichnete verbindliche Regel an.

✅ Richtiges Verhalten

Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.

⚠️ Typischer Fehler in der Prüfung

Zusatzzeichen oder Geltungsbereich übersehen.

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