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Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen
Zeichen 281.1 Vorschriftzeichen StVO Anlage 2

Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen

Bedeutung

Ordnet die durch „Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen“ bezeichnete verbindliche Regel an.

✅ Richtiges Verhalten

Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.

⚠️ Typischer Fehler in der Prüfung

Zusatzzeichen oder Geltungsbereich übersehen.

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