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Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
Zeichen 290.2 Vorschriftzeichen StVO Anlage 2

Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone

Bedeutung

Ordnet die durch „Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone“ bezeichnete verbindliche Regel an.

✅ Richtiges Verhalten

Regel ab dem maßgeblichen Geltungsbeginn befolgen und Zusatzzeichen beachten.

⚠️ Typischer Fehler in der Prüfung

Zusatzzeichen oder Geltungsbereich übersehen.

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