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Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
Zeichen 274-50 Vorschriftzeichen StVO Anlage 2

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

Bedeutung

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.

✅ Richtiges Verhalten

Höchstens 50 km/h fahren und bei schlechter Sicht, Wetter oder Verkehrslage situationsgerecht langsamer fahren.

⚠️ Typischer Fehler in der Prüfung

50 km/h als Zielgeschwindigkeit statt als Obergrenze verstehen.

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