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Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
Zeichen 274-70 Vorschriftzeichen StVO Anlage 2

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h

Bedeutung

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 70 km/h.

✅ Richtiges Verhalten

Höchstens 70 km/h fahren und die Geschwindigkeit zusätzlich an Sicht, Straßenverlauf und Verkehr anpassen.

⚠️ Typischer Fehler in der Prüfung

70 km/h trotz unübersichtlicher oder gefährlicher Situation vollständig ausnutzen.

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