Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Die angegebene Geschwindigkeit ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Alle Vorschriftzeichen mit verständlichen Erklärungen für deine Theorieprüfung.
Die angegebene Geschwindigkeit ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Ordnet die durch „Beginn einer Geschwindigkeitszone“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.
Ordnet die durch „Ende einer Geschwindigkeitszone“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 70 km/h.
Die angegebene Geschwindigkeit ist grundsätzlich die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit.
Ordnet die durch „Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Halten grundsätzlich höchstens drei Minuten; Ausnahmen für Ein-/Aussteigen und Be-/Entladen.
Ordnet die durch „Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone“ bezeichnete verbindliche Regel an.
Ordnet die durch „Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone“ bezeichnete verbindliche Regel an.